{"id":49,"date":"2002-05-23T19:35:27","date_gmt":"2002-05-23T18:35:27","guid":{"rendered":"http:\/\/www.rundfunkgebuehrenzahler.de\/?p=49"},"modified":"2007-02-16T01:40:31","modified_gmt":"2007-02-16T00:40:31","slug":"wo-bleiben-die-gebuehrengelder","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.rundfunkgebuehrenzahler.de\/cms\/wo-bleiben-die-gebuehrengelder\/","title":{"rendered":"Wo bleiben die Geb&uuml;hrengelder?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die GEZ wei&#223; es selber anscheinend nicht genau!<\/strong><\/p>\n<p>Ich habe bei der GEZ eine detalierte Aufstellung &#252;ber die Verwendung der Geb&#252;hren angefordert. Leider konnte man mir keine aufschlussreichen Angaben machen.<\/p>\n<p>Man schrieb mir bis jetzt nur, da&#223; ARD und ZDF nicht die vollen Geb&#252;hren erhalten. Anteile der Geb&#252;hren werden zur Finanzierung des DeutschlandRadios, des deutschen Beitrags zum europ&#228;ischen Kulturkanal arte sowie der Finanzierung der Landesmedienanstalten und der KEF verwendet. Das ZDF erh&#228;lt einen Anteil von 36% der Geb&#252;hren.<!--more--><\/p>\n<p>Soweit die derzeitigen Angaben der GEZ. Sobald die GEZ wei&#223; wo die Gelder bleiben, werde ich es hier ver&#246;ffentlichen.<\/p>\n<p>Letzter Stand der Dinge: Die GEZ kann noch immer keine Auskunft &#252;ber Verbleib der Gelder geben<\/p>\n<p>Auf meine Anfragen vom 22.02.1999 und 23.09.1999 wo die Geb&#252;hrengelder genau hin fliessen, kann mir die GEZ keine Angaben machen. Sie teilt mir am 08.11.1999 mit, es sei der Norddeutsche Rundfunk -Abteilung Rundfunkgeb&#252;hren- zust&#228;ndig und man habe meine Anfrage an die entsprechende Stelle weitergeleitet.<\/p>\n<p>Am 22.04.2000 hat der NDR sich gemeldet!<\/p>\n<p>Am 22.2.1999 schickte ich der GEZ ein Schreiben mit der Bitte um Auskunft &#252;ber die Verwendung der Rundfunkgeb&#252;hren.<br \/>\nZitat: &#8222;Teilen Sie uns bitte auch mit, welche Sendeanstalten und oder Institutionen zu welchen Anteilen von unseren Geb&#252;hren finanziert werden.&#8220;<\/p>\n<p>Daraufhin teilte mir die GEZ folgendes mit (Auszug aus dem Schreiben):<br \/>\nDie H&#246;he der Rundfunkgeb&#252;hren und das gesamte Rundfunkwesen in der Bundesrepublik werden gesetzlich geregelt. Die Ministerpr&#228;sidenten der Bundesl&#228;nder haben im August\/September 1996 beschlossen, die Geb&#252;hren zu erh&#246;hen und bestimmte Anteile davon f&#252;r nachstehende Zwecke zu verwenden. Nachdem alle Landtage diesen Beschlu&#223; ratifizierten, trat der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag mit der neuen Geb&#252;hr zum 01.01.1997 in Kraft. Die Rundfunkgeb&#252;hr flie&#223;t nicht in voller H&#246;he ARD und ZDF zu. Anteile der Rundfunkgeb&#252;hr werden in f&#252;r die Finanzierung des DeutschlandRadios, des deutschen Beitrags zum Europ&#228;ischen Kulturkanal ARTE sowie der Finanzierung der Landesmedienanstalten und der KEF verwendet.<\/p>\n<p>Jetzt war ich so schlau wie vorher. Ich wei&#223; zwar jetzt, dass die Geb&#252;hren 1997 angehoben wurden um das DeutschlandRadio und den europ&#228;ischen Kulturkanal ARTE zu finanzieren, mehr aber auch nicht.Am 23.9.1999 schrieb ich der GEZ erneut (Ausz&#252;ge aus meinem Schreiben):<\/p>\n<p>&#8230; alle k&#252;nftigen Zahlungen erfolgen unter Vorbehalt, da wir insgesamt der zwanghaften Geb&#252;hreneintreibung, ohne erfolgter Nutzung bzw. Bestellung des Programmangebotes, widersprechen. Da wir generell nur bereit sind f&#252;r Leistungen zu zahlen, die wir auch tats&#228;chlich nutzen und nutzen k&#246;nnen, fordern wir sie hiermit auf, das &#246;ffentlich rechtliche Programmangebot zu codieren und damit ein nutzungsabh&#228;ngiges Geb&#252;hrenabrechnungsverfahren zu schaffen. (Siehe Pay-TV Premiere oder DF1)&#8230;.<br \/>\n&#8230;.weiterhin baten wir um eine Auflistung, aus der ersichtlich ist, zu welchen Teilen die Sender und Institutionen mit Rundfunkgeb&#252;hren versorgt werden. Aus Ihrem Schreiben vom 26.03.1999 k&#246;nnen wir keine ausreichend genaue Geb&#252;hrenaufteilung erkennen. Bitte informieren Sie uns genau &#252;ber die Verwendung der Rundfunkgeb&#252;hren&#8230;.<\/p>\n<p>Daraufhin schrieb mir die GEZ am 08.11.1999 folgendes:<\/p>\n<p>Sehr geehrter Rundfunkteilnehmer,<br \/>\nIhre Mitteilung haben wir zur abschlie&#223;enden Pr&#252;fung und Entscheidung an Ihre Landesrundfunkanstalt weitergeleitet.<\/p>\n<p>Kann es sein, dass die GEZ nichtmal selbst wei&#223; wo die Gelder hinflie&#223;en?<br \/>\nIn der TV-Movie wurde vor kurzem von j&#228;hrlichen Geb&#252;hreneinnahmen in H&#246;he von etwa 11 Milliarden Mark berichtet! Also 11.000.000.000,00 DM!!!! Damit k&#246;nnte man etwa 11.000 Bundesb&#252;rger j&#228;hrlich zum Million&#228;r machen oder j&#228;hrlich etwa 22 Weltraummissionen zum Mars schicken (nur als kleiner Vergleich). Wer also jedes Jahr etwas 11 Mrd. DM verwaltet, sollte doch in der Lage sein, auszusagen wo das Geld bleibt. Ist das denn zu viel verlangt?<\/p>\n<p>Heute am 22.4.2000 bekam ich ein Schreiben vom NDR, welchen ich hier komplett ins Netz stellen m&#246;chte. Er ist ein imenser Schlag ins Gesicht der deutschen Bev&#246;lkerung und zeigt erneut, mit welcher Macht in Deutschland die Demokratie mit F&#252;&#223;en getreten wird!<\/p>\n<p>Hier die Abschrift des NDR-Schreibens:<\/p>\n<p>Schreiben des NDR (Teilnehmerberatung) vom 18.4.2000<\/p>\n<p>Teilnehmerdaten u. Anrede&#8230;.<\/p>\n<p>&#8230;zust&#228;ndigkeitshalber erhielten wir Ihren Brief von der Geb&#252;hreneinzugszentrale. Leider k&#246;nnen wir Ihnen erst jetzt antworten und bitten um Entschuldigung.<\/p>\n<p>Die Anmelde- und Geb&#252;hrenpflicht f&#252;r Rundfunkempfangsger&#228;te ist im &#8222;Staatsvertrag &#252;ber den Rundfunk im vereinten Deutschland (Artikel 4 Rundfunkgeb&#252;hrenstaatsvertrag)&#8220; festgelegt.<\/p>\n<p>Bereits die M&#246;glichkeit, ein Rundfunkprogramm zu empfangen, l&#246;st die Geb&#252;hrenpflicht aus.<\/p>\n<p>Die subjektive Absicht eines Rundfunkteilnehmers, die Programme bestimmter Programmanbieter nicht zu empfangen zu wollen, ist f&#252;r den geb&#252;hrenrechtlich allein relevanten Tatbestand des zum Empfang Bereithaltens eines Rundfunkger&#228;tes ohne jede Bedeutung.<\/p>\n<p>Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die &#246;ffentlich-rechtliche Rundfunkgeb&#252;hr aber auch kein Entgelt f&#252;r Programmleistungen der &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sondern das von den L&#228;ndern gesetzlich eingef&#252;hrte Mittel zur Finanzierung der &#246;ffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Auch deswegen kann die Rundfunkgeb&#252;hrenpflicht nicht an die tats&#228;chliche Inanspruchnahme der &#246;ffentlich-rechtlichen Programmleistungen gekoppelt werden.<\/p>\n<p>Auch eine technische Manipulation an Rundfunkger&#228;ten, durch die nur noch der Empfang privater Rundfunkprogramme erm&#246;glicht wird, beeinflusst die Rundfunkgeb&#252;hrenpflicht nicht. Derartige technische Manipulationen k&#246;nnen &#252;brigens jederzeit wieder r&#252;ckg&#228;ngig gemacht werden.<\/p>\n<p>Nach der durchaus &#252;berwiegenden Rechtsauffassung und der bisherigen Rechtsprechung der Gerichte besteht eine Rundfunkgeb&#252;hrenpflicht auch dann, wenn ein Rundfunkteilnehmer nur private Programme empf&#228;ngt. Diese ergibt sich bereits aus dem Gesetz selbst, denn im Rundfunkgeb&#252;hrenstaatsvertrag 1987, der Regelung f&#252;r den &#246;ffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk in einem dualen Rundfunksystem aufstellt, wird nochmals die Regelung des Rundfunkgeb&#252;hrenstaatsvertrages 1974 best&#228;tigt, das bereits das Bereithalten eines Rundfunkempfangsger&#228;tes auch weiterhin die Rundfunkgeb&#252;hrenpflicht begr&#252;ndet.<\/p>\n<p>Rundfunkger&#228;te halten aber Rundfunkteilnehmer im Sinne der erw&#228;hnten gesetzlichen Vorschriften auch dann zum Empfang bereit, wenn sie diese Ger&#228;te ausschlie&#223;lich zum Empfang privater Rundfunkprogramme nutzen. Der Gesetzgeber hat 1987 keinerlei Einschr&#228;nkungen dahingehend vorgenommen, dass die Geb&#252;hrenpflicht zuk&#252;nftig nur noch an das Bereithalten der Ger&#228;te zum Empfang &#246;ffentlich-rechtlicher Rundfunkprogramme gebunden ist. Diese ist auch logisch, da verfassungsrechtlich die Zul&#228;ssigkeit des privaten Rundfunk in Deutschland wie erw&#228;hnt von der Existenz des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks abh&#228;ngig ist und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Rundfunkgeb&#252;hren kein Entgelt f&#252;r bestimmte &#246;ffentlich-rechtliche Programmleistungen sind, sondern ein gesetzlich eingef&#252;hrtes allgemeines Finanzierungsmittel f&#252;r den Rundfunk.<\/p>\n<p>Wie die Rundfunkgeb&#252;hren auf die einzelnen Landesrundfunkanstalten verteilt werden, richtet sich u.a. nach den im jeweiligen Sendebereich angemeldeten Rundfunkteilnehmern sowie nach der Programmbeteiligung am gesamten Sendeangebot.<\/p>\n<p>Wir hoffen, Ihnen mit diesen Hinweisen gedient zu haben. Den Rundfunkgeb&#252;hrenstaatsvertrag f&#252;gen wir zu Ihrer Information bei.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die GEZ wei&#223; es selber anscheinend nicht genau! 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