{"id":57,"date":"2007-09-17T15:40:28","date_gmt":"2007-09-17T14:40:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.rundfunkgebuehrenzahler.de\/wordpress\/goldene-regeln-fuer-die-begegnung-mit-einem-rundfunkgebuehrenbeauftragten\/"},"modified":"2009-10-16T10:27:40","modified_gmt":"2009-10-16T08:27:40","slug":"goldene-regeln-fuer-die-begegnung-mit-einem-rundfunkgebuehrenbeauftragten","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.rundfunkgebuehrenzahler.de\/cms\/goldene-regeln-fuer-die-begegnung-mit-einem-rundfunkgebuehrenbeauftragten\/","title":{"rendered":"Goldene Regeln f&#252;r die Begegnung mit einem Rundfunkgeb&#252;hrenbeauftragten"},"content":{"rendered":"<p><strong>Bei der Konfrontation mit einem Rundfunkgeb&#252;hrenbeauftragten der Rundfunkanstalten vor der eigenen Haust&#252;r gibt es immer Unsicherheiten.<\/strong> Wie verhalte ich mich? Welche Rechte habe ich? F&#252;r etwas mehr Sicherheit in dieser Situation k&#246;nnten die &#8222;goldenen Regeln&#8220; sorgen.<!--more--><\/p>\n<p><span class=\"pn-normal\"><strong>1. Nicht hereinlassen<\/strong><br \/>\nSie haben nicht die Verpflichtung (auch wenn er es erz&#228;hlt) den Geb&#252;hrenbeauftragten in Ihre Wohnung zu lassen. Wenn Sie dies nicht m&#246;chten haben Sie das Recht ihm den Zutritt zu verweigern. Das Grundgesetz garantiert Ihnen die Unverletzlichkeit der Wohnung! <\/span><\/p>\n<p><span class=\"pn-normal\"><strong>2. Ausweis zeigen lassen<\/strong><br \/>\nFalls Sie sich doch zu einem Gespr&#228;ch einlassen m&#246;chten, lassen Sie sich den Ausweis des Geb&#252;hrenbeauftragten zeigen. Er muss Ihnen den Ausweis zeigen. Der Ausweis wird von Ihrer &#246;rtlichen Rundfunkanstalt (z.B. NDR) ausgestellt, nicht von der GEZ! Wichtig! Bleiben Sie immer freundlich, beschimpfen und beleidigen Sie ihn nicht (auch wenn Sie es gerne m&#246;chten)! Sie haben das Hausrecht &#8211; Der Geb&#252;hrenbeauftragte muss sich f&#252;gen. Sollten Sie von ihm bedr&#228;ngt, eingesch&#252;chtert, belogen oder beleidigt werden, k&#246;nnen Sie selbstverst&#228;ndlich Hilfe von der Polizei anfordern. <\/span><\/p>\n<p><span class=\"pn-normal\"><strong>3. Ger&#228;te erst seit heute<\/strong><br \/>\nGeben Sie keine Ausk&#252;nfte, seit wann Sie im Besitz von Empfangsger&#228;ten sind. Falls Sie sich dennoch zu einer Anmeldung &#252;berreden lassen, geben Sie auf jeden Fall an, dass Sie die Ger&#228;te erst heute oder vor einigen Tagen angeschafft haben. Sie zahlen sonst f&#252;r mehrere Jahre r&#252;ckwirkend. <\/span><\/p>\n<p><span class=\"pn-normal\"><strong>4. Geb&#252;hrenpflicht<\/strong><br \/>\nDie deutlich sichtbare Sat-Antenne, ein vorhandener Kabelanschlu&#223; oder der Besitz eines Autos sind kein ausreichender Beweis f&#252;r den Empfang von Rundfunkprogrammen. Lediglich der Besitz oder die Nutzung von Empfangsger&#228;ten wie TV, TV-Karte, (Auto-)Radio etc. verpflichten zur Auskunft gegen&#252;ber den Rundfunkanstalten bzw. der GEZ und somit zur Zahlung der Rundfunkgeb&#252;hr. <\/span><\/p>\n<p><span class=\"pn-normal\"><strong>5. M&#228;rchen Peilwagen<\/strong><br \/>\nGlauben Sie nicht daran. Immer wieder wird Ahnungslosen dieses M&#228;rchen aufgetischt um sie einzusch&#252;chtern. Es gibt zwar Peilwagen, diese werden aber nicht zum Aufsp&#252;ren von nicht angemeldeten Ger&#228;ten eingesetzt. <\/span><\/p>\n<p><span class=\"pn-normal\"><strong>6. M&#228;rchen Polizei<\/strong><br \/>\nDroht Ihnen der Geb&#252;hrenbeauftragte mit der Polizei, zeigen Sie Ihn am Besten gleich bei dieser an. Dies ist auch eine beliebte Masche der Einsch&#252;chterung. <\/span><\/p>\n<p><span class=\"pn-normal\"><strong>7. M&#228;rchen Sperrdose<\/strong><br \/>\nLassen Sie sich auf keine Diskussion um eine Sperrdose ein. Niemand au&#223;er dem Kabelbetreiber bzw. von ihm beauftragte Installateure d&#252;rfen an Ihren Kabelanschlu&#223; ran. Gew&#246;hnlich k&#252;ndigen diese sich vorher an. Pr&#252;fen Sie das genau. <\/span><\/p>\n<p><span class=\"pn-normal\"><strong>8. Termine<\/strong><br \/>\nSie bestimmen Ihren Tagesablauf UND Sie haben die Kontrolle. Lassen Sie sich keinen Termin aufzwingen. Wenn Sie keine Zeit haben, muss der Geb&#252;hrenbeauftragte so oft wieder kommen, bis es Ihnen einmal passt. Notfalls k&#246;nnen Sie den Termin auch ganz verweigern und sich direkt an die Rundfunkanstalt bzw. an die GEZ wenden. <\/span><\/p>\n<p><span class=\"pn-normal\"><strong>HINWEIS:<\/strong><br \/>\nDiese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollst&#228;ndigkeit. Sie ist nicht als zwingende und rechtlich einwandfreie Verhaltensanleitung gedacht und fordert auch nicht zu ungesetzlichem Verhalten auf. Das Verhalten eines Einzelnen gegen&#252;ber eines Geb&#252;hrenbeauftragten wird immer aus der jeweiligen pers&#246;nlichen Situation bestimmt. F&#252;r Fehlverhalten oder Fehlinterpretationen kann der Autor nicht haftbar gemacht werden.<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei der Konfrontation mit einem Rundfunkgeb&#252;hrenbeauftragten der Rundfunkanstalten vor der eigenen Haust&#252;r gibt es immer Unsicherheiten. Wie verhalte ich mich? Welche Rechte habe ich? 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