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Goldene Regeln für die Begegnung mit einem Rundfunkgebührenbeauftragten

Bei der Konfrontation mit einem Rundfunkgebührenbeauftragten der Rundfunkanstalten vor der eigenen Haustür gibt es immer Unsicherheiten. Wie verhalte ich mich? Welche Rechte habe ich? Für etwas mehr Sicherheit in dieser Situation könnten die “goldenen Regeln” sorgen. weiter →

Anmeldungen durch Gebührenbeauftragte nicht zulässig

Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab einem Kläger recht, der durch einen Gebührenbeauftragten Zwangsangemeldet wurde.
Das von einem Beauftragten der Rundfunkanstalt ausgefüllte Anmeldeformular ist keine öffentliche Urkunde im Sinne des § 415 Abs. 1 ZPO (a.A. VG Mainz, Urteil vom 6.5.1999 – 7 K 2014/98.MZ -, NVwZ 2000, 228).
Es erbringt daher keinen vollen Beweis über die darin beurkundeten Wahrnehmungen des Beauftragten.
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