Neuartige Rundfunkgeräte

Mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Länder Neuregelungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) beschlossen. Der Staatsvertrag ist seit dem 1. April 2005 in Kraft. Dadurch werden seit dem 1. Januar 2007 Geräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen aber Rundfunk über „neue Vertriebswege“ (Internet, Mobilfunk, etc.) empfangen können, als „neuartige Rundfunkgeräte“ bezeichnet. Hierzu zählen beispielsweise Rechner die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA’s, Webradios und Mobiltelefone mit Internetanbindung.

Wenn in Privathaushalten Radios und/oder Fernsehgeräte bereits angemeldet sind, bleiben die neuartigen Rundfunkgeräte auch über den 1. Januar 2007 hinaus im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Waren bisher in einem Privathaushalt keine Radios und/oder Fernsehgeräte vorhanden, jedoch ein PC mit Internetanschluss, muss dieses Gerät jetzt angemeldet werden. Auch hier ist es wieder so, dass Sie selbst dann zur Anmeldung Ihres PC’s verpflichtet sind wenn Sie kein Radio und/oder Fernsehen mit Ihrem PC empfangen wollen.

Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist – unabhängig von der Anzahl dieser Geräte – lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.

Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät – unabhängig von einem Internet-Zugang – grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein herkömmliches Rundfunkgerät ist.

(In diesem Text wurden teilweise, aus formal-rechtlichen Gründen, Formulierungen übernommen, die von der Webseite der GEZ stammen)

Eine Antwort auf „Neuartige Rundfunkgeräte“

  1. Ha Ha da mus ich ja mal Lachen wen der PC über kein Saund Besitzen tut dan kann man auch kein Radio darüber Hören die wo das Gesetz Gemacht haben ein Radio im Kopf so wie sich das Lesen läst Streken die den Finger in die Luft dan Hören sie wohl Musik Ha Ha

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