Rundfunkgebühren

Mit Rundfunkgebühren werden öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten finanziert, die ihren, durch den Rundfunk-Staatsvertrag geregelten, Auftrag erfüllen sollen. Die Gebührengelder werden für Programmkosten, Personalkosten, Verwaltungskosten, Landesmedienanstalten, Verwertungs- und Übertragungsrechten etc. verwendet. Auch die Aufwendungen durch die GEZ werden von Gebührengeldern finanziert.

Wer ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält ist damit automatisch zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet. Unabhängig von der tatsächlichen Nutzung werden z.Zt. folgende Gebühren monatlich erhoben:

Die aktuelle Höhe der Gebühren finden Sie hier >>

Als Fernsehempfangsgerät werden auch Videorecorder mit Empfangsteil und PCs mit Radio- oder Fernsehempfangskarte gewertet.
PCs ohne Empfangskarten aber mit Internetzugang sind nicht mehr von der Gebühr befreit. Seit 2007 gelten diese Geräte als „Neuartige Rundfunkgeräte“. Sie müssen auch für PCs mit Internetzugang, Handys, Webradios, etc. Rundfunkgebühren zahlen.

Nach dem RGebStV ist Rundfunkteilnehmer, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden können.

Zu den gebührenpflichtigen Geräten zählen auch nicht im Betrieb befindliche Geräte, da der alleinige Besitz eines Rundfunkgerätes schon die Gebührenpflicht auslöst!

2 Antworten auf „Rundfunkgebühren“

  1. Hallo, wo finde ich die Rechtsgrundlagen / Quellen woraus hervorgeht, dass die Ministerpräsidenten der Länder das Recht nehmen mit dem ÖRR diesen Staatsvertrag zu schließen? Zudem würde ich gern ein Volksbegehren hier in Berlin gegen den ÖRR beantragen. Ich könnte dazu Hilfe gebrauchen !

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.