Etwa 7,5 Milliarden € zieht die GEZ jährlich von ihren „Kunden“ ein. Eine Zahl, die in der voll ausgeschriebenen Variante noch gewaltiger ist: 7.500.000.000,00 €. Eine Menge Holz für Soaps, Volksmusik, Gottschalk und Nachrichten. Angesichts dieser riesen Summe wollte ich mal wissen, was man mit diesem Geld jährlich kaufen oder welche Projekte man finanzieren könnte. „Was man mit ca. 7,5 Milliarden noch so anstellen könnte…“ weiterlesen
Goldene Regeln für die Begegnung mit einem Rundfunkgebührenbeauftragten
Bei der Konfrontation mit einem Rundfunkgebührenbeauftragten der Rundfunkanstalten vor der eigenen Haustür gibt es immer Unsicherheiten. Wie verhalte ich mich? Welche Rechte habe ich? Für etwas mehr Sicherheit in dieser Situation könnten die „goldenen Regeln“ sorgen. „Goldene Regeln für die Begegnung mit einem Rundfunkgebührenbeauftragten“ weiterlesen
Rundfunkgebühren
Mit Rundfunkgebühren werden öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten finanziert, die ihren, durch den Rundfunk-Staatsvertrag geregelten, Auftrag erfüllen sollen. Die Gebührengelder werden für Programmkosten, Personalkosten, Verwaltungskosten, Landesmedienanstalten, Verwertungs- und Übertragungsrechten etc. verwendet. Auch die Aufwendungen durch die GEZ werden von Gebührengeldern finanziert.
Wer ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält ist damit automatisch zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet. Unabhängig von der tatsächlichen Nutzung werden z.Zt. folgende Gebühren monatlich erhoben: „Rundfunkgebühren“ weiterlesen
DVB-T / Digitales terrestrisches Fernsehen
Nach und nach wird in Deutschland die analoge Ausstrahlung des Fernsehprogramms durch die Digitale Ausstrahlung ersetzt. Dies ermöglicht eine größere Programmvielfalt und bei schwachen Sendern eine bessere Empfangsqualität.
Wer nur ein herkömmliches, analoges Fernsehgerät besitzt, kann damit nach der Umstellung kein Programm mehr empfangen. „DVB-T / Digitales terrestrisches Fernsehen“ weiterlesen
Rundfunkteilnehmer
Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt,
empfangen werden können.
Rundfunkgebühren in anderen Ländern
Schon öfter wurde hier nach den Gebühren in anderen Ländern gefragt. Ich habe mich mal auf die Suche gemacht und stelle hier mal eine Liste auf. Sie ist natürlich noch nicht vollständig. Wer Informationen über andere Länder hat – Bitte melden! Über Infos sind wir dankbar. „Rundfunkgebühren in anderen Ländern“ weiterlesen
Der Rundfunkgebührenbeauftragte
Ein Rundfunkgebührenbeauftragter ist eine Person, die ähnlich wie ein Vertreter an Türen von Privathaushalten und Firmen klingelt um Auskunft über „zum Empfang bereitgehaltener“ Geräte einzuholen.
- Bei nicht angemeldeten Geräten nehmen sie die Anmeldung vor Ort vor.
- Er steht in keinem Arbeitsverhältnis der GEZ (daher haben sie keinen GEZ-Ausweis)
- Er ist im Auftrag der Rundfunkanstalten unterwegs (daher hat er z.B. einen NDR-Ausweis)
- Er ist freier, selbständiger Arbeiter der Erfolgsprovisionen erhält „Der Rundfunkgebührenbeauftragte“ weiterlesen
Das Gerücht vom Peilwagen
Dieses Gerücht hält sich hartnäckig und ist einfach nicht totzukriegen.
Technisch ist es zwar möglich. In der Praxis wird es jedoch nicht gemacht. Der technische Aufwand und die Gefahr einer Fehlmessung ist einfach viel zu groß.
Messungen werden in der Regel nur bei Funkstörungen und anderen technischen Gründen durchgeführt. Und die GEZ macht sowas nicht. Dafür ist die RegTP zuständig.
Die GEZ-Mitarbeiter behaupten gern, dass sie messen würden um ihre „Kunden“ zu verängstigen.
GEZ und Hausdurchsuchungen?
Nein, das darf sie nicht! Die GEZ hat keinerlei solcher Befugnisse. Durchsuchen dürfen nur die Polizei bzw. Ordnungsbehörden nach richterlichem Durchsuchungsbeschuß oder bei Gefahr im Verzug.
An die Zulässigkeit der Durchsuchung einer Wohnung werden hohe Anforderungen gestellt, da die Wohnung als Rückzugspunkt des Einzelnen einen hohen grundrechtlichen Schutz genießt. Das bedeutet, es muß dringender Taverdacht bestehen und ferner eine Straftat von einigem Gewicht im Raum stehen.
Die Wohnung wegen bloßem Verdachts der Nichtleistung der Gebühren zu durchsuchen, käme einem Haftbefehl wegen Parkens ohne Parkschein in der Parkscheinzone gleich. Ein Richter würde dies nicht anordnen.
Nicht zu verwechseln ist das ganze aber mit der Zwangsvollstreckung, d.h. die Fälle in denen man als gebührenpflichtig bereits verzeichnet ist und die Rechnungen nicht bezahlt hat. Hier läuft die ganz normale Zwangspfändung, in deren Verlauf auch die Wohnung nach Pfändbarem durchsucht werden kann. (vom Gerichtsvollzieher + Polizei)