Rundfunkgebühren verfassungswidrig

Der Doktortitel von Dr. Anna Terschüren ist noch frisch, sorgt aber schon bei den öffentlich rechtlichen Sendern und den Rundfunkgebührenzahlern für Aufsehen. In ihrer Doktorarbeit belegt sie, dass die ehemalige GEZ-Gebühr und die neue Rundfunkabgabe verfassungswidrig sind. Die neue Abgabe ist zum Einen eine Zwecksteuer und der Grundsatz der Gleichbehandlung wird nicht gewahrt. In ihrer Doktorarbeit thematisiert sie auch wie ARD und ZDF an den Interessen der Zuschauer vorbei senden. Vielmehr senden sie auf Druck der Werbeindustrie Produktionen um neue Konsumenten für die „Auftraggeber“ zu ködern. Dieses Vorgehen verstößt klar dem Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten.

GEZ-Fahndern darf Hausverbot erteilt werden

Als Mieter oder Hausbesitzer können Sie den Fahndern der GEZ Hausverbot erteilen. Grundlage ist ein Urteil des Amtsgerichts Bremen (Az. 42 C 43/10). Sollte sich der „Besuch“ nicht an das Hausverbot halten, können Sie die für Sie zuständige Landesrundfunkanstalt auf Unterlassung verklagen. So geschehen bei zwei Unternehmern. Die hatten von den häufigen und ungebetenen Besuchen der GEZ-Mitarbeiter die Nase voll und leiteten rechtliche Schritte ein. „GEZ-Fahndern darf Hausverbot erteilt werden“ weiterlesen

NDR lässt Blog von GEZ-Kritiker Bernd Höcker zensieren

Der Betreiber des GEZ kritischen Blogs „gez-abschaffen.de“, Bernd Höcker, wurde aufgefordert Passagen seines Blogs zu löschen bzw. zu schwärzen. Die Zensur hält Einzug und berechtigte Kritiken gegen das Gebührensystem werden unterbunden. Angesichts dieses Vorgangs sind Zweifel an unserer „Demokratie“ vorprogrammiert. „NDR lässt Blog von GEZ-Kritiker Bernd Höcker zensieren“ weiterlesen

Angebliche Anrufe von der GEZ

Seit einigen Wochen geben sich unbekannte am Telefon als  angebliche GEZ-Mitarbeiter aus. Sie wollen die angerufenen Person zum Beispiel über ein neues Gesetz, nach dem Rentner keine Rundfunkgebühren mehr zu entrichten hätten, informieren. Mittels dieser Anrufe versuchen die Anrufer an die Bankdaten der Angerufenen zu kommen. Man möchte ja gerne die zu viel gezahlten Gebühren zurück überweisen. „Angebliche Anrufe von der GEZ“ weiterlesen

Keine Rundfunkgebührenbefreiung für Arbeitslosencaffee

Eine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation, die lediglich ambulante Betreuung gewährt, hat keinen Anspruch darauf, bezüglich der in der Einrichtung bereitgehaltenen Rundfunkempfangsgeräte von der Rundfunkgebührenpflicht befreit zu werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz. Der Kläger ist ein gemeinnütziger Verein, der sich nach seiner Satzung der beruflichen und sozialen Rehabilitation von Arbeitslosen widmet. Zu diesem Zweck unterhält er in Rheinhessen ein Arbeitslosencafé, das vorwiegend von Angehörigen gesellschaftlicher Randgruppen wie Nichtsesshaften, Obdachlosen, Straffälligen und Suchtabhängigen aufgesucht wird.

„Keine Rundfunkgebührenbefreiung für Arbeitslosencaffee“ weiterlesen

Gebührenpflicht auch für ALDI

Ein Gericht entschied, dass auch der Discountmarkt bei Sonderaktionen Rundfunkgebühren zahlen muss

dpa – Lebensmittel-Discounter müssen Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie bei Sonderaktionen Radiogeräte verkaufen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am Montag in Mannheim entschieden. Der Discounter Aldi, der zuweilen auch Radio- und Fernsehgeräte anbietet, hatte sich in dem Verfahren gegen die Gebührenforderung des Südwestrundfunks (SWR) gewehrt.

Der VGH bestätigte die Einschätzung des Senders, dass Aldi bei solchen Verkaufsaktionen mit einem Radio- und Fernsehfachgeschäft gleichzusetzen ist.

Die Gebührenpflicht sei nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag allein an die technisch bestehende Möglichkeit zur Inbetriebnahme von Geräten geknüpft, erklärten die Mannheimer Richter zur Begründung. Aldi hatte argumentiert, Elektrohändler hätten Rundfunk- und Fernsehgeräte regelmäßig in ihrem Sortiment. Außerdem könnten die Geräte dort ausprobiert werden. In den Aldi-Filialen hingegen sei es nicht möglich, die Waren auszupacken und zu benutzen. Bei herkömmlichen Elektrohändlern werden Rundfunkgebühren für ein Gerät pro Filiale fällig.

Laut VGH gilt die Gebührenpflicht auch dann, wenn die Geräte in den Verkaufsstellen auf Grund firmeninterner Anweisung ausschließlich originalverpackt verkauft werden und keine Testvorführungen stattfinden. Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag komme es beim gewerblichen Verkauf von Radiogeräten nicht darauf an, ob Programme tatsächlich empfangen würden oder eine entsprechende Absicht bestehe.

Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hatte im Herbst 2001 entschieden, dass der Lebensmittel-Discounter keine Rundfunkgebühren zahlen muss. Gegen dieses Urteil hatte der SWR Rechtsmittel eingelegt. Das VGH-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde zwar nicht zugelassen. Es besteht aber die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde.
(Az.: 2 S 699/02)

Gebührenbefreiung für private Rundfunkveranstalter

Private Rundfunkveranstalter können für die Rundfunkgeräte, die sie zur redaktionellen Arbeit bereithalten, Befreiung von den Rundfunkgebühren verlangen. Dies entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Ein privater Rundfunkveranstalter aus Rheinhessen hatte vom Südwestrundfunk Gebührenbefreiung für mehrere Fernseh- und Videogeräte begehrt. Die Geräte werden z.B. eingesetzt, um das zur Erstellung der Filmbeiträge dienende Bildmaterial zu sichten. Der Beklagte lehnte die Befreiung unter Hinweis darauf ab, dass nur solche Geräte von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden könnten, die für betriebliche, insbesondere studio- und überwachungstechnische Zwecke genutzt würden. Die Klägerin setze die Geräte aber für die inhaltliche Arbeit ein, dies sei von der Befreiungsvorschrift nicht erfasst.

„Gebührenbefreiung für private Rundfunkveranstalter“ weiterlesen

GEZ und Hausdurchsuchungen?

Nein, das darf sie nicht! Die GEZ hat keinerlei solcher Befugnisse. Durchsuchen dürfen nur die Polizei bzw. Ordnungsbehörden nach richterlichem Durchsuchungsbeschuß oder bei Gefahr im Verzug.
An die Zulässigkeit der Durchsuchung einer Wohnung werden hohe Anforderungen gestellt, da die Wohnung als Rückzugspunkt des Einzelnen einen hohen grundrechtlichen Schutz genießt. Das bedeutet, es muß dringender Taverdacht bestehen und ferner eine Straftat von einigem Gewicht im Raum stehen.
Die Wohnung wegen bloßem Verdachts der Nichtleistung der Gebühren zu durchsuchen, käme einem Haftbefehl wegen Parkens ohne Parkschein in der Parkscheinzone gleich. Ein Richter würde dies nicht anordnen.

Nicht zu verwechseln ist das ganze aber mit der Zwangsvollstreckung, d.h. die Fälle in denen man als gebührenpflichtig bereits verzeichnet ist und die Rechnungen nicht bezahlt hat. Hier läuft die ganz normale Zwangspfändung, in deren Verlauf auch die Wohnung nach Pfändbarem durchsucht werden kann. (vom Gerichtsvollzieher + Polizei)

Keine Rundfunkgebühren-Befreiung für Autoradio in einem Behindertenfahrzeug

Keine Rundfunkgebühren-Befreiung für Autoradio

Für ein Autoradio in einem Behindertenfahrzeug kann ein Anspruch auf Befreiung von den Rundfunkgebühren bestehen. Das gilt aber nur, wenn die Nutzung des Fahrzeuges eindeutig von der Betreuungsarbeit geprägt ist, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil.

Die Evangelische Diakonissenanstalt in Speyer betreibt eine Werkstatt für Behinderte. Sie begehrte, von den Rundfunkgebühren für ein Autoradio in einem als Behindertenfahrzeug eingesetzten Kleinbus befreit zu werden. Dies begründete sie damit, dass die Fahrten zur Betreuungsarbeit gehörten. Als der Südwestrundfunk die Befreiung ablehnte, kam es zum Rechtsstreit. Das Verwaltungsgericht Neustadt gab in erster Instanz der Diakonissenanstalt recht; das Oberverwaltungsgericht wies deren Klage jetzt jedoch ab. „Keine Rundfunkgebühren-Befreiung für Autoradio in einem Behindertenfahrzeug“ weiterlesen