Hans-Joachim Otto (FDP): „Rundfunkgebühr abschaffen – Medienabgabe statt Haushaltsgebühr“

BERLIN. Zu aktuellen Berichten über die anstehende Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erklärt der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion Hans-Joachim OTTO: „Die FDP fordert die Abschaffung der Rundfunkgebühr in ihrer bisherigen Form und die Auflösung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte durch eine allgemeine Medienabgabe finanziert werden, die von allen erwachsenen Bürgern mit eigenem steuerpflichtigem Einkommen getragen wird. Überlegungen, die Rundfunkgebühr durch eine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe zu ersetzen, ist eine Absage zu erteilen. Denn die Definition, Identifikation und Kontrolle von Haushalten oder Betriebsgrößen würde das Problem der Existenz von GEZ-Schnüfflern nicht lösen, sondern den bürokratischen Kontrollaufwand eher noch vergrößern. „Hans-Joachim Otto (FDP): „Rundfunkgebühr abschaffen – Medienabgabe statt Haushaltsgebühr““ weiterlesen

Wildwuchs beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk droht

BERLIN. Zu Berichten über Pläne der Rundfunkkommission der Länder zur Reform des Rundfunkstaatsvertrages erklärt der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion Hans-Joachim OTTO: Die Debatte um den Rundfunkstaatsvertrag nimmt absurde Züge an. Demnach soll für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine präzise Grenze für seine Expansion in die elektronische Presse gezogen werden. Zusätzlich sollen ihm kommerzielle Aktivitäten im Internet zugestanden werden. Hier werden Maximalforderungen aufgestellt, die einer ernsthaften Rundfunk-Strukturdebatte abträglich sind. Die rheinland-pfälzische Staatskanzlei spielt dabei eine sehr unglückliche Rolle. „Wildwuchs beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk droht“ weiterlesen

Rundfunkgebührenpflicht verfassungsgemäß

BVerfG – 1999-09-06 – 1 BvR 1013/99: Öffentlich-rechtliche Rundfunkgebühren müssen auch dann gezahlt werden, wenn der Besitzer des Fernsehgerätes gar keine öffentlich-rechtlichen Programme empfangen will.

Eine Hotelbesitzerin hatte argumentiert, die öffentlich-rechtlichen Sender könnten etwa durch technische Vorkehrungen selbst verhindern, dass in ihren Hotelräumen Sendungen öffentlich-rechtlicher Anstalten empfangen werden. Gebühren wolle sie für ohnehin nicht benutzte Sender jedenfalls nicht zahlen. Das Bundesverfassungsgericht entschied indessen, die Gebührenpflicht sei zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit notwendig und daher – unabhängig von den Nutzungsgewohnheiten der Gerätebesitzer – verfassungsrechtlich zulässig. Nur durch diese Art der Finanzierung könnten die Sender unabhängig bleiben.

Wo bleiben die Gebührengelder?

Die GEZ weiß es selber anscheinend nicht genau!

Ich habe bei der GEZ eine detalierte Aufstellung über die Verwendung der Gebühren angefordert. Leider konnte man mir keine aufschlussreichen Angaben machen.

Man schrieb mir bis jetzt nur, daß ARD und ZDF nicht die vollen Gebühren erhalten. Anteile der Gebühren werden zur Finanzierung des DeutschlandRadios, des deutschen Beitrags zum europäischen Kulturkanal arte sowie der Finanzierung der Landesmedienanstalten und der KEF verwendet. Das ZDF erhält einen Anteil von 36% der Gebühren. „Wo bleiben die Gebührengelder?“ weiterlesen