Wo bleiben die Gebührengelder?

Die GEZ weiß es selber anscheinend nicht genau!

Ich habe bei der GEZ eine detalierte Aufstellung über die Verwendung der Gebühren angefordert. Leider konnte man mir keine aufschlussreichen Angaben machen.

Man schrieb mir bis jetzt nur, daß ARD und ZDF nicht die vollen Gebühren erhalten. Anteile der Gebühren werden zur Finanzierung des DeutschlandRadios, des deutschen Beitrags zum europäischen Kulturkanal arte sowie der Finanzierung der Landesmedienanstalten und der KEF verwendet. Das ZDF erhält einen Anteil von 36% der Gebühren.

Soweit die derzeitigen Angaben der GEZ. Sobald die GEZ weiß wo die Gelder bleiben, werde ich es hier veröffentlichen.

Letzter Stand der Dinge: Die GEZ kann noch immer keine Auskunft über Verbleib der Gelder geben

Auf meine Anfragen vom 22.02.1999 und 23.09.1999 wo die Gebührengelder genau hin fliessen, kann mir die GEZ keine Angaben machen. Sie teilt mir am 08.11.1999 mit, es sei der Norddeutsche Rundfunk -Abteilung Rundfunkgebühren- zuständig und man habe meine Anfrage an die entsprechende Stelle weitergeleitet.

Am 22.04.2000 hat der NDR sich gemeldet!

Am 22.2.1999 schickte ich der GEZ ein Schreiben mit der Bitte um Auskunft über die Verwendung der Rundfunkgebühren.
Zitat: „Teilen Sie uns bitte auch mit, welche Sendeanstalten und oder Institutionen zu welchen Anteilen von unseren Gebühren finanziert werden.“

Daraufhin teilte mir die GEZ folgendes mit (Auszug aus dem Schreiben):
Die Höhe der Rundfunkgebühren und das gesamte Rundfunkwesen in der Bundesrepublik werden gesetzlich geregelt. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben im August/September 1996 beschlossen, die Gebühren zu erhöhen und bestimmte Anteile davon für nachstehende Zwecke zu verwenden. Nachdem alle Landtage diesen Beschluß ratifizierten, trat der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag mit der neuen Gebühr zum 01.01.1997 in Kraft. Die Rundfunkgebühr fließt nicht in voller Höhe ARD und ZDF zu. Anteile der Rundfunkgebühr werden in für die Finanzierung des DeutschlandRadios, des deutschen Beitrags zum Europäischen Kulturkanal ARTE sowie der Finanzierung der Landesmedienanstalten und der KEF verwendet.

Jetzt war ich so schlau wie vorher. Ich weiß zwar jetzt, dass die Gebühren 1997 angehoben wurden um das DeutschlandRadio und den europäischen Kulturkanal ARTE zu finanzieren, mehr aber auch nicht.Am 23.9.1999 schrieb ich der GEZ erneut (Auszüge aus meinem Schreiben):

… alle künftigen Zahlungen erfolgen unter Vorbehalt, da wir insgesamt der zwanghaften Gebühreneintreibung, ohne erfolgter Nutzung bzw. Bestellung des Programmangebotes, widersprechen. Da wir generell nur bereit sind für Leistungen zu zahlen, die wir auch tatsächlich nutzen und nutzen können, fordern wir sie hiermit auf, das öffentlich rechtliche Programmangebot zu codieren und damit ein nutzungsabhängiges Gebührenabrechnungsverfahren zu schaffen. (Siehe Pay-TV Premiere oder DF1)….
….weiterhin baten wir um eine Auflistung, aus der ersichtlich ist, zu welchen Teilen die Sender und Institutionen mit Rundfunkgebühren versorgt werden. Aus Ihrem Schreiben vom 26.03.1999 können wir keine ausreichend genaue Gebührenaufteilung erkennen. Bitte informieren Sie uns genau über die Verwendung der Rundfunkgebühren….

Daraufhin schrieb mir die GEZ am 08.11.1999 folgendes:

Sehr geehrter Rundfunkteilnehmer,
Ihre Mitteilung haben wir zur abschließenden Prüfung und Entscheidung an Ihre Landesrundfunkanstalt weitergeleitet.

Kann es sein, dass die GEZ nichtmal selbst weiß wo die Gelder hinfließen?
In der TV-Movie wurde vor kurzem von jährlichen Gebühreneinnahmen in Höhe von etwa 11 Milliarden Mark berichtet! Also 11.000.000.000,00 DM!!!! Damit könnte man etwa 11.000 Bundesbürger jährlich zum Millionär machen oder jährlich etwa 22 Weltraummissionen zum Mars schicken (nur als kleiner Vergleich). Wer also jedes Jahr etwas 11 Mrd. DM verwaltet, sollte doch in der Lage sein, auszusagen wo das Geld bleibt. Ist das denn zu viel verlangt?

Heute am 22.4.2000 bekam ich ein Schreiben vom NDR, welchen ich hier komplett ins Netz stellen möchte. Er ist ein imenser Schlag ins Gesicht der deutschen Bevölkerung und zeigt erneut, mit welcher Macht in Deutschland die Demokratie mit Füßen getreten wird!

Hier die Abschrift des NDR-Schreibens:

Schreiben des NDR (Teilnehmerberatung) vom 18.4.2000

Teilnehmerdaten u. Anrede….

…zuständigkeitshalber erhielten wir Ihren Brief von der Gebühreneinzugszentrale. Leider können wir Ihnen erst jetzt antworten und bitten um Entschuldigung.

Die Anmelde- und Gebührenpflicht für Rundfunkempfangsgeräte ist im „Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland (Artikel 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag)“ festgelegt.

Bereits die Möglichkeit, ein Rundfunkprogramm zu empfangen, löst die Gebührenpflicht aus.

Die subjektive Absicht eines Rundfunkteilnehmers, die Programme bestimmter Programmanbieter nicht zu empfangen zu wollen, ist für den gebührenrechtlich allein relevanten Tatbestand des zum Empfang Bereithaltens eines Rundfunkgerätes ohne jede Bedeutung.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die öffentlich-rechtliche Rundfunkgebühr aber auch kein Entgelt für Programmleistungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sondern das von den Ländern gesetzlich eingeführte Mittel zur Finanzierung der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Auch deswegen kann die Rundfunkgebührenpflicht nicht an die tatsächliche Inanspruchnahme der öffentlich-rechtlichen Programmleistungen gekoppelt werden.

Auch eine technische Manipulation an Rundfunkgeräten, durch die nur noch der Empfang privater Rundfunkprogramme ermöglicht wird, beeinflusst die Rundfunkgebührenpflicht nicht. Derartige technische Manipulationen können übrigens jederzeit wieder rückgängig gemacht werden.

Nach der durchaus überwiegenden Rechtsauffassung und der bisherigen Rechtsprechung der Gerichte besteht eine Rundfunkgebührenpflicht auch dann, wenn ein Rundfunkteilnehmer nur private Programme empfängt. Diese ergibt sich bereits aus dem Gesetz selbst, denn im Rundfunkgebührenstaatsvertrag 1987, der Regelung für den öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk in einem dualen Rundfunksystem aufstellt, wird nochmals die Regelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages 1974 bestätigt, das bereits das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes auch weiterhin die Rundfunkgebührenpflicht begründet.

Rundfunkgeräte halten aber Rundfunkteilnehmer im Sinne der erwähnten gesetzlichen Vorschriften auch dann zum Empfang bereit, wenn sie diese Geräte ausschließlich zum Empfang privater Rundfunkprogramme nutzen. Der Gesetzgeber hat 1987 keinerlei Einschränkungen dahingehend vorgenommen, dass die Gebührenpflicht zukünftig nur noch an das Bereithalten der Geräte zum Empfang öffentlich-rechtlicher Rundfunkprogramme gebunden ist. Diese ist auch logisch, da verfassungsrechtlich die Zulässigkeit des privaten Rundfunk in Deutschland wie erwähnt von der Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abhängig ist und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Rundfunkgebühren kein Entgelt für bestimmte öffentlich-rechtliche Programmleistungen sind, sondern ein gesetzlich eingeführtes allgemeines Finanzierungsmittel für den Rundfunk.

Wie die Rundfunkgebühren auf die einzelnen Landesrundfunkanstalten verteilt werden, richtet sich u.a. nach den im jeweiligen Sendebereich angemeldeten Rundfunkteilnehmern sowie nach der Programmbeteiligung am gesamten Sendeangebot.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Hinweisen gedient zu haben. Den Rundfunkgebührenstaatsvertrag fügen wir zu Ihrer Information bei.

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