Rundfunkgebühren verfassungswidrig

Der Doktortitel von Dr. Anna Terschüren ist noch frisch, sorgt aber schon bei den öffentlich rechtlichen Sendern und den Rundfunkgebührenzahlern für Aufsehen. In ihrer Doktorarbeit belegt sie, dass die ehemalige GEZ-Gebühr und die neue Rundfunkabgabe verfassungswidrig sind. Die neue Abgabe ist zum Einen eine Zwecksteuer und der Grundsatz der Gleichbehandlung wird nicht gewahrt. In ihrer Doktorarbeit thematisiert sie auch wie ARD und ZDF an den Interessen der Zuschauer vorbei senden. Vielmehr senden sie auf Druck der Werbeindustrie Produktionen um neue Konsumenten für die „Auftraggeber“ zu ködern. Dieses Vorgehen verstößt klar dem Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten.

Wildwuchs beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk droht

BERLIN. Zu Berichten über Pläne der Rundfunkkommission der Länder zur Reform des Rundfunkstaatsvertrages erklärt der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion Hans-Joachim OTTO: Die Debatte um den Rundfunkstaatsvertrag nimmt absurde Züge an. Demnach soll für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine präzise Grenze für seine Expansion in die elektronische Presse gezogen werden. Zusätzlich sollen ihm kommerzielle Aktivitäten im Internet zugestanden werden. Hier werden Maximalforderungen aufgestellt, die einer ernsthaften Rundfunk-Strukturdebatte abträglich sind. Die rheinland-pfälzische Staatskanzlei spielt dabei eine sehr unglückliche Rolle. „Wildwuchs beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk droht“ weiterlesen