Rundfunkgebühren verfassungswidrig

Der Doktortitel von Dr. Anna Terschüren ist noch frisch, sorgt aber schon bei den öffentlich rechtlichen Sendern und den Rundfunkgebührenzahlern für Aufsehen. In ihrer Doktorarbeit belegt sie, dass die ehemalige GEZ-Gebühr und die neue Rundfunkabgabe verfassungswidrig sind. Die neue Abgabe ist zum Einen eine Zwecksteuer und der Grundsatz der Gleichbehandlung wird nicht gewahrt. In ihrer Doktorarbeit thematisiert sie auch wie ARD und ZDF an den Interessen der Zuschauer vorbei senden. Vielmehr senden sie auf Druck der Werbeindustrie Produktionen um neue Konsumenten für die „Auftraggeber“ zu ködern. Dieses Vorgehen verstößt klar dem Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten.