Rundfunkgebühren verfassungswidrig

Der Doktortitel von Dr. Anna Terschüren ist noch frisch, sorgt aber schon bei den öffentlich rechtlichen Sendern und den Rundfunkgebührenzahlern für Aufsehen. In ihrer Doktorarbeit belegt sie, dass die ehemalige GEZ-Gebühr und die neue Rundfunkabgabe verfassungswidrig sind. Die neue Abgabe ist zum Einen eine Zwecksteuer und der Grundsatz der Gleichbehandlung wird nicht gewahrt. In ihrer Doktorarbeit thematisiert sie auch wie ARD und ZDF an den Interessen der Zuschauer vorbei senden. Vielmehr senden sie auf Druck der Werbeindustrie Produktionen um neue Konsumenten für die „Auftraggeber“ zu ködern. Dieses Vorgehen verstößt klar dem Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten.

Urteil zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren

Das Bundesverfassungsgericht hat sich in den vorliegenden Verfahren mit der Frage befasst, ob und wie eine Gleichbehandlung der Empfänger von Sozialleistungen bzw. von niedrigen Einkünften bei der Befreiung von Rundfunkgebühren von Verfassungs wegen zu gewährleisten ist. Die Beschwerdeführerin in den Verfahren 1 BvR 3269/08 und 1 BvR 656/10 erhielt für sich und ihre minderjährige Tochter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II sowie einen befristeten Zuschlag gemäß § 24 SGB II, der teilweise geringer war als die zu zahlenden Rundfunkgebühren. „Urteil zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren“ weiterlesen