GEZ-Fahndern darf Hausverbot erteilt werden

Als Mieter oder Hausbesitzer können Sie den Fahndern der GEZ Hausverbot erteilen. Grundlage ist ein Urteil des Amtsgerichts Bremen (Az. 42 C 43/10). Sollte sich der „Besuch“ nicht an das Hausverbot halten, können Sie die für Sie zuständige Landesrundfunkanstalt auf Unterlassung verklagen. So geschehen bei zwei Unternehmern. Die hatten von den häufigen und ungebetenen Besuchen der GEZ-Mitarbeiter die Nase voll und leiteten rechtliche Schritte ein. „GEZ-Fahndern darf Hausverbot erteilt werden“ weiterlesen

Angebliche Anrufe von der GEZ

Seit einigen Wochen geben sich unbekannte am Telefon als  angebliche GEZ-Mitarbeiter aus. Sie wollen die angerufenen Person zum Beispiel über ein neues Gesetz, nach dem Rentner keine Rundfunkgebühren mehr zu entrichten hätten, informieren. Mittels dieser Anrufe versuchen die Anrufer an die Bankdaten der Angerufenen zu kommen. Man möchte ja gerne die zu viel gezahlten Gebühren zurück überweisen. „Angebliche Anrufe von der GEZ“ weiterlesen

Der Rundfunkgebührenbeauftragte

Ein Rundfunkgebührenbeauftragter ist eine Person, die ähnlich wie ein Vertreter an Türen von Privathaushalten und Firmen klingelt um Auskunft über „zum Empfang bereitgehaltener“ Geräte einzuholen.

  • Bei nicht angemeldeten Geräten nehmen sie die Anmeldung vor Ort vor.
  • Er steht in keinem Arbeitsverhältnis der GEZ (daher haben sie keinen GEZ-Ausweis)
  • Er ist im Auftrag der Rundfunkanstalten unterwegs (daher hat er z.B. einen NDR-Ausweis)
  • Er ist freier, selbständiger Arbeiter der Erfolgsprovisionen erhält „Der Rundfunkgebührenbeauftragte“ weiterlesen

GEZ und Hausdurchsuchungen?

Nein, das darf sie nicht! Die GEZ hat keinerlei solcher Befugnisse. Durchsuchen dürfen nur die Polizei bzw. Ordnungsbehörden nach richterlichem Durchsuchungsbeschuß oder bei Gefahr im Verzug.
An die Zulässigkeit der Durchsuchung einer Wohnung werden hohe Anforderungen gestellt, da die Wohnung als Rückzugspunkt des Einzelnen einen hohen grundrechtlichen Schutz genießt. Das bedeutet, es muß dringender Taverdacht bestehen und ferner eine Straftat von einigem Gewicht im Raum stehen.
Die Wohnung wegen bloßem Verdachts der Nichtleistung der Gebühren zu durchsuchen, käme einem Haftbefehl wegen Parkens ohne Parkschein in der Parkscheinzone gleich. Ein Richter würde dies nicht anordnen.

Nicht zu verwechseln ist das ganze aber mit der Zwangsvollstreckung, d.h. die Fälle in denen man als gebührenpflichtig bereits verzeichnet ist und die Rechnungen nicht bezahlt hat. Hier läuft die ganz normale Zwangspfändung, in deren Verlauf auch die Wohnung nach Pfändbarem durchsucht werden kann. (vom Gerichtsvollzieher + Polizei)