Der Rundfunkgebührenbeauftragte

Ein Rundfunkgebührenbeauftragter ist eine Person, die ähnlich wie ein Vertreter an Türen von Privathaushalten und Firmen klingelt um Auskunft über „zum Empfang bereitgehaltener“ Geräte einzuholen.

  • Bei nicht angemeldeten Geräten nehmen sie die Anmeldung vor Ort vor.
  • Er steht in keinem Arbeitsverhältnis der GEZ (daher haben sie keinen GEZ-Ausweis)
  • Er ist im Auftrag der Rundfunkanstalten unterwegs (daher hat er z.B. einen NDR-Ausweis)
  • Er ist freier, selbständiger Arbeiter der Erfolgsprovisionen erhält

Er hat das Recht…

  • zu klingeln
  • Fragen zu stellen
  • wieder zu gehen
  • zu informieren


Er hat kein Recht…

  • die Wohnung zu betreten
  • eine Sperrdose zu installieren
  • mündliche Informationen an der Haustür zu erpressen, dies geht auch auf schriftlichem Wege an die Landesrundfunkanstalten.
  • als Beamter mit Polizeigewalt. Auch nicht in Anwesenheit der Polizei. (Was nie vorkommt)
  • Geräte sicherzustellen


Er hat die Pflicht…

  • sich unaufgefordert auszuweisen
  • Ihr Grundstück zu verlassen, wenn Sie ihm Hausverbot erteilen


Er bekommt…

  • Provision, wenn er es schafft, dass Sie Ihr Radio anmelden
  • mehr Provision, wenn er es schafft, dass Sie Ihr TV-Gerät anmelden
  • noch mehr Provision, wenn er Sie dazu bringt zu unterschreiben, dass Sie schon mehrere Jahre Empfangsgeräte zum Empfang bereithalten
  • seine Kündigung, wenn er nicht eine bestimmte Erfolgsquote bringt
  • seine Gebiete zugeteilt


Er kommt…

  • wieder, falls Sie nicht da waren
  • auch, wenn Sie nur ein Radio angemeldet haben
  • auch, wenn Sie alles angemeldet haben
  • auch, wenn Sie wirklich keine Geräte haben


Es kommt vor, dass er Gerüchte und Unwahrheiten verbreitet um seine „Opfer“ damit einzuschüchtern. Hier einige Beispiele die schon vorgekommen sind:

  • „Ich komme mit einem Hausdurchsuchungsbefehl wieder“

Hausdurchsuchungsbefehle (richtig muss es Durchsuchungsbeschuß heißen) werden nur auf richterlichen Beschluss ausgestellt und da muss schon etwas sehr schlimmes vorliegen. Nicht angemeldete Geräte zählen nicht dazu. Anders sieht es mit nicht gezahlten Gebühren aus. In diesem Fall steht schlimmstenfalls der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

  • „Ich schicke einen Peilwagen vorbei um Ihre Geräte zu orten“ bzw. „Ich habe Ihre Geräte mit meinem Peilwagen geortet.“

Es gibt zwar Peilwagen, sie werden aber nicht zur Ortung von Empfangsgeräten eingesetzt.


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Stand: 18.08.2003

HINWEIS:
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ist nicht als zwingende und rechtlich einwandfreie Verhaltensanleitung gedacht und fordert auch nicht zu ungesetzlichem Verhalten auf. Das Verhalten eines Einzelnen gegenüber eines Gebührenbeauftragten wird immer aus der jeweiligen persönlichen Situation bestimmt. Für Fehlverhalten oder Fehlinterpretationen kann der Autor nicht haftbar gemacht werden.

2 Antworten auf „Der Rundfunkgebührenbeauftragte“

  1. Sehr bezeichnend finde ich es, dass der „Rundfunkgebührenbeauftragte“ einem ein Visitenkärtchen da lässt mit Aufdruck „GEZ-Servicebüro“. Dieses „Servicebüro“ hat aber keine Adresse sondern lediglich Telefon- und Faxnummer. Seinen Namen (nur den Nachnamen „Müller“) hat er per Hand drauf geschrieben. Die Telefon- und Faxnummer ergibt natürlich bei der Rückwärtssuche kein Ergebnis. Ich kann gerne mal hier unsere ganz aktuelle Erfahrung mit dem Besuch eines Rundfunkgebührenbeauftragten und mein Schreiben an ihn hier reinsetzen bei Interesse. Er hat bei meiner Tochter durch Einschüchterung Informationen über ihren Bruder, der einen Zweitwohnsitz bei uns hat, abgefragt und SIE auf die gleiche Weise zu einer „rechtsverbindlichen“ Unterschrift für den Bruder auf dem Anmeldeformular genötigt.

  2. noch was zu Peilwagen:
    es ist technisch nicht möglich Radios oder Fernsehgeräte von einem Peilwagen aus zu ortnen.
    Die Antenne eines Radios ist eine passive Einrichtung die nur dazu dient ein Signal zu empfangen und nicht zu senden. Somit kann auch nichts geortet werden. Bei einer Sat-Schüssel ist es ähnlich um hier einen Empfang nachweisen zu können, müsste man mit dem Meßgerät schon direkt an die LNB oder ans Kabel gehen.

    P.S.: die einzigen Mess/Peilwagen, die ich kenne, versuchen illegale FM/AM Sender aufzuspüren ( sogennante Piratensender ). Diese Wägen werden aber von der Bundesnetzagentur (vormals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ) eingesetzt. Wer hier bei erwischt wird zahlt aber auch kräftig 😉

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