Bei der Konfrontation mit einem Rundfunkgebührenbeauftragten der Rundfunkanstalten vor der eigenen Haustür gibt es immer Unsicherheiten. Wie verhalte ich mich? Welche Rechte habe ich? Für etwas mehr Sicherheit in dieser Situation könnten die „goldenen Regeln“ sorgen. „Goldene Regeln für die Begegnung mit einem Rundfunkgebührenbeauftragten“ weiterlesen
Der Rundfunkgebührenbeauftragte
Ein Rundfunkgebührenbeauftragter ist eine Person, die ähnlich wie ein Vertreter an Türen von Privathaushalten und Firmen klingelt um Auskunft über „zum Empfang bereitgehaltener“ Geräte einzuholen.
- Bei nicht angemeldeten Geräten nehmen sie die Anmeldung vor Ort vor.
- Er steht in keinem Arbeitsverhältnis der GEZ (daher haben sie keinen GEZ-Ausweis)
- Er ist im Auftrag der Rundfunkanstalten unterwegs (daher hat er z.B. einen NDR-Ausweis)
- Er ist freier, selbständiger Arbeiter der Erfolgsprovisionen erhält „Der Rundfunkgebührenbeauftragte“ weiterlesen
Anmeldungen durch Gebührenbeauftragte nicht zulässig
Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab einem Kläger recht, der durch einen Gebührenbeauftragten Zwangsangemeldet wurde.
Das von einem Beauftragten der Rundfunkanstalt ausgefüllte Anmeldeformular ist keine öffentliche Urkunde im Sinne des § 415 Abs. 1 ZPO (a.A. VG Mainz, Urteil vom 6.5.1999 – 7 K 2014/98.MZ -, NVwZ 2000, 228).
Es erbringt daher keinen vollen Beweis über die darin beurkundeten Wahrnehmungen des Beauftragten. „Anmeldungen durch Gebührenbeauftragte nicht zulässig“ weiterlesen
Rundfunkgebühren bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Eine Frau lebte mit ihrem Lebensgefährten und den gemeinsamen Kindern über Jahre hinweg wie eine „richtige vierköpfige Familie“ zusammen. Der Mann zahlte die Gebühren für die in der Wohnung betriebenen Fernseh- und Radiogeräte. Nachdem die Einzugszentrale (GEZ) erfahren hatte, dass in dem auf die Frau zugelassenen PKW ein Autoradio betriebsbereit eingebaut ist, verlangte sie von dieser die Zahlung der entsprechenden Rundfunkgebühren. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hielt die Heranziehung zu den erhobenen Gebühren für rechtmäßig. Der Gesetzgeber sieht in zulässiger Weise eine sogenannte “ Zweitgerätfreiheit“ innerhalb einer häuslichen Lebensgemeinschaft nur für verheiratete Ehepaare vor. In dem Ausschluss von nichtverheirateten Paaren von dieser Gebührenbefreiung sah das Gericht keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Damit folgt das Gericht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim aus dem Jahre 1994.
Aktenzeichen 2S 919/94 Urteil des VG Karlsruhe vom 10.07.1997 4 K 4105/96 NJW 1998,2693
GEZ und Hausdurchsuchungen?
Nein, das darf sie nicht! Die GEZ hat keinerlei solcher Befugnisse. Durchsuchen dürfen nur die Polizei bzw. Ordnungsbehörden nach richterlichem Durchsuchungsbeschuß oder bei Gefahr im Verzug.
An die Zulässigkeit der Durchsuchung einer Wohnung werden hohe Anforderungen gestellt, da die Wohnung als Rückzugspunkt des Einzelnen einen hohen grundrechtlichen Schutz genießt. Das bedeutet, es muß dringender Taverdacht bestehen und ferner eine Straftat von einigem Gewicht im Raum stehen.
Die Wohnung wegen bloßem Verdachts der Nichtleistung der Gebühren zu durchsuchen, käme einem Haftbefehl wegen Parkens ohne Parkschein in der Parkscheinzone gleich. Ein Richter würde dies nicht anordnen.
Nicht zu verwechseln ist das ganze aber mit der Zwangsvollstreckung, d.h. die Fälle in denen man als gebührenpflichtig bereits verzeichnet ist und die Rechnungen nicht bezahlt hat. Hier läuft die ganz normale Zwangspfändung, in deren Verlauf auch die Wohnung nach Pfändbarem durchsucht werden kann. (vom Gerichtsvollzieher + Polizei)
Keine Rundfunkgebühren-Befreiung für Autoradio in einem Behindertenfahrzeug
Keine Rundfunkgebühren-Befreiung für Autoradio
Für ein Autoradio in einem Behindertenfahrzeug kann ein Anspruch auf Befreiung von den Rundfunkgebühren bestehen. Das gilt aber nur, wenn die Nutzung des Fahrzeuges eindeutig von der Betreuungsarbeit geprägt ist, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil.
Die Evangelische Diakonissenanstalt in Speyer betreibt eine Werkstatt für Behinderte. Sie begehrte, von den Rundfunkgebühren für ein Autoradio in einem als Behindertenfahrzeug eingesetzten Kleinbus befreit zu werden. Dies begründete sie damit, dass die Fahrten zur Betreuungsarbeit gehörten. Als der Südwestrundfunk die Befreiung ablehnte, kam es zum Rechtsstreit. Das Verwaltungsgericht Neustadt gab in erster Instanz der Diakonissenanstalt recht; das Oberverwaltungsgericht wies deren Klage jetzt jedoch ab. „Keine Rundfunkgebühren-Befreiung für Autoradio in einem Behindertenfahrzeug“ weiterlesen