Gebührenpflicht auch für ALDI

Ein Gericht entschied, dass auch der Discountmarkt bei Sonderaktionen Rundfunkgebühren zahlen muss

dpa – Lebensmittel-Discounter müssen Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie bei Sonderaktionen Radiogeräte verkaufen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am Montag in Mannheim entschieden. Der Discounter Aldi, der zuweilen auch Radio- und Fernsehgeräte anbietet, hatte sich in dem Verfahren gegen die Gebührenforderung des Südwestrundfunks (SWR) gewehrt.

Der VGH bestätigte die Einschätzung des Senders, dass Aldi bei solchen Verkaufsaktionen mit einem Radio- und Fernsehfachgeschäft gleichzusetzen ist.

Die Gebührenpflicht sei nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag allein an die technisch bestehende Möglichkeit zur Inbetriebnahme von Geräten geknüpft, erklärten die Mannheimer Richter zur Begründung. Aldi hatte argumentiert, Elektrohändler hätten Rundfunk- und Fernsehgeräte regelmäßig in ihrem Sortiment. Außerdem könnten die Geräte dort ausprobiert werden. In den Aldi-Filialen hingegen sei es nicht möglich, die Waren auszupacken und zu benutzen. Bei herkömmlichen Elektrohändlern werden Rundfunkgebühren für ein Gerät pro Filiale fällig.

Laut VGH gilt die Gebührenpflicht auch dann, wenn die Geräte in den Verkaufsstellen auf Grund firmeninterner Anweisung ausschließlich originalverpackt verkauft werden und keine Testvorführungen stattfinden. Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag komme es beim gewerblichen Verkauf von Radiogeräten nicht darauf an, ob Programme tatsächlich empfangen würden oder eine entsprechende Absicht bestehe.

Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hatte im Herbst 2001 entschieden, dass der Lebensmittel-Discounter keine Rundfunkgebühren zahlen muss. Gegen dieses Urteil hatte der SWR Rechtsmittel eingelegt. Das VGH-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde zwar nicht zugelassen. Es besteht aber die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde.
(Az.: 2 S 699/02)

Wo bleiben die Gebührengelder?

Die GEZ weiß es selber anscheinend nicht genau!

Ich habe bei der GEZ eine detalierte Aufstellung über die Verwendung der Gebühren angefordert. Leider konnte man mir keine aufschlussreichen Angaben machen.

Man schrieb mir bis jetzt nur, daß ARD und ZDF nicht die vollen Gebühren erhalten. Anteile der Gebühren werden zur Finanzierung des DeutschlandRadios, des deutschen Beitrags zum europäischen Kulturkanal arte sowie der Finanzierung der Landesmedienanstalten und der KEF verwendet. Das ZDF erhält einen Anteil von 36% der Gebühren. „Wo bleiben die Gebührengelder?“ weiterlesen

Keine Rundfunkgebühren-Befreiung für Autoradio in einem Behindertenfahrzeug

Keine Rundfunkgebühren-Befreiung für Autoradio

Für ein Autoradio in einem Behindertenfahrzeug kann ein Anspruch auf Befreiung von den Rundfunkgebühren bestehen. Das gilt aber nur, wenn die Nutzung des Fahrzeuges eindeutig von der Betreuungsarbeit geprägt ist, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil.

Die Evangelische Diakonissenanstalt in Speyer betreibt eine Werkstatt für Behinderte. Sie begehrte, von den Rundfunkgebühren für ein Autoradio in einem als Behindertenfahrzeug eingesetzten Kleinbus befreit zu werden. Dies begründete sie damit, dass die Fahrten zur Betreuungsarbeit gehörten. Als der Südwestrundfunk die Befreiung ablehnte, kam es zum Rechtsstreit. Das Verwaltungsgericht Neustadt gab in erster Instanz der Diakonissenanstalt recht; das Oberverwaltungsgericht wies deren Klage jetzt jedoch ab. „Keine Rundfunkgebühren-Befreiung für Autoradio in einem Behindertenfahrzeug“ weiterlesen