Schon seit 4 Jahrzehnten versucht die GEZ mit Werbespots für Verständnis gegenüber den Zwangsgebühren zu werben. Es ist schon erstaunlich, dass die GEZ überhaupt werben muss. Damit beweist sie, dass sie ein „Produkt“ anbietet, welches der Kunde nicht von selbst verlangt oder benötigt. Wenn Rundfunkgebühren wirklich so selbstverständlich wären müsste sie nicht werben. Ich bin gespannt, ob auch bald das Finanzamt Werbespots für Steuersünder produziert… „Die GEZ-Werbespot(t)s imWandel der Zeit“ weiterlesen
Goldene Regeln für die Begegnung mit einem Rundfunkgebührenbeauftragten
Bei der Konfrontation mit einem Rundfunkgebührenbeauftragten der Rundfunkanstalten vor der eigenen Haustür gibt es immer Unsicherheiten. Wie verhalte ich mich? Welche Rechte habe ich? Für etwas mehr Sicherheit in dieser Situation könnten die „goldenen Regeln“ sorgen. „Goldene Regeln für die Begegnung mit einem Rundfunkgebührenbeauftragten“ weiterlesen
Sender im Überfluss
ARD und ZDF betreiben mehr als 21 Fernsehsender und 53 Radiosender und für alle diese Sender dürfen Sie Gebühren zahlen, ob Sie diese Sender empfangen können oder nicht. Hinzu kommen noch diverse offene Kanäle, die nur lokal zu empfangen sind. Von vielen Sendern haben Sie bestimmt noch nie etwas gehört. Einige Sender sind nur mit einem Digitalempfänger oder über Kurzwelle empfangbar. Wer also keinen Digitalempfänger besitzt, müsste doch zumindest anteilig Gebühren für diese Sender von den Gesamtgebühren abziehen können.
Die Ausuferung nimmt kein Ende! Auch im Internet machen sich die öffentlich-rechtlichen Sender breit. Auf Internetseiten und in letzter Zeit auch in Podcasts weiten die Sender um ARD, ZDF und Co ihre „Grundversorgung“ aus. „Sender im Überfluss“ weiterlesen
Rundfunkgebühren
Mit Rundfunkgebühren werden öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten finanziert, die ihren, durch den Rundfunk-Staatsvertrag geregelten, Auftrag erfüllen sollen. Die Gebührengelder werden für Programmkosten, Personalkosten, Verwaltungskosten, Landesmedienanstalten, Verwertungs- und Übertragungsrechten etc. verwendet. Auch die Aufwendungen durch die GEZ werden von Gebührengeldern finanziert.
Wer ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält ist damit automatisch zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet. Unabhängig von der tatsächlichen Nutzung werden z.Zt. folgende Gebühren monatlich erhoben: „Rundfunkgebühren“ weiterlesen
Rundfunkgebühren in anderen Ländern
Schon öfter wurde hier nach den Gebühren in anderen Ländern gefragt. Ich habe mich mal auf die Suche gemacht und stelle hier mal eine Liste auf. Sie ist natürlich noch nicht vollständig. Wer Informationen über andere Länder hat – Bitte melden! Über Infos sind wir dankbar. „Rundfunkgebühren in anderen Ländern“ weiterlesen
Gründe für eine Abschaffung der Rundfunkgebühren
Der Ärger ist groß beim Blick auf den Kontoauszug. Noch ärgerlicher ist die ständig steigende Rundfunkgebühr und die immer weiter ausufernde Ausweitung der Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Anstalten. In diesem Beitrag möchte ich einmal auflisten, warum ich Rundfunkgebühren, wie wir sie heute kennen, überflüssig und überzogen halte. „Gründe für eine Abschaffung der Rundfunkgebühren“ weiterlesen
Der Rundfunkgebührenbeauftragte
Ein Rundfunkgebührenbeauftragter ist eine Person, die ähnlich wie ein Vertreter an Türen von Privathaushalten und Firmen klingelt um Auskunft über „zum Empfang bereitgehaltener“ Geräte einzuholen.
- Bei nicht angemeldeten Geräten nehmen sie die Anmeldung vor Ort vor.
- Er steht in keinem Arbeitsverhältnis der GEZ (daher haben sie keinen GEZ-Ausweis)
- Er ist im Auftrag der Rundfunkanstalten unterwegs (daher hat er z.B. einen NDR-Ausweis)
- Er ist freier, selbständiger Arbeiter der Erfolgsprovisionen erhält „Der Rundfunkgebührenbeauftragte“ weiterlesen
Anmeldungen durch Gebührenbeauftragte nicht zulässig
Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab einem Kläger recht, der durch einen Gebührenbeauftragten Zwangsangemeldet wurde.
Das von einem Beauftragten der Rundfunkanstalt ausgefüllte Anmeldeformular ist keine öffentliche Urkunde im Sinne des § 415 Abs. 1 ZPO (a.A. VG Mainz, Urteil vom 6.5.1999 – 7 K 2014/98.MZ -, NVwZ 2000, 228).
Es erbringt daher keinen vollen Beweis über die darin beurkundeten Wahrnehmungen des Beauftragten. „Anmeldungen durch Gebührenbeauftragte nicht zulässig“ weiterlesen
Kosten für Autoradio und Rundfunkgebühren sind als Fahrtkosten abzugsfähig
Wer die Aufwendungen für berufliche Fahrten einzeln nachweist, kann auch die Kosten für ein Autoradio und die Rundfunkgebühren absetzen. Die Richter entschieden, dass das Finanzamt den Werbungskostenabzug nicht mit dem Argument ablehnen darf, dass das Radio neben den Verkehrsinformationen ein vielfältiges Programm anbiete. Entscheidend sei, dass das Autoradio eine ganz andere Funktion erfülle als ein im Privathaushalt genutztes Rundfunkgerät.
Finanzgericht Düsseldorf Datum: 05.07.2000 Aktenzeichen: 15 K 303/98 E
Rundfunkgebühren bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Eine Frau lebte mit ihrem Lebensgefährten und den gemeinsamen Kindern über Jahre hinweg wie eine „richtige vierköpfige Familie“ zusammen. Der Mann zahlte die Gebühren für die in der Wohnung betriebenen Fernseh- und Radiogeräte. Nachdem die Einzugszentrale (GEZ) erfahren hatte, dass in dem auf die Frau zugelassenen PKW ein Autoradio betriebsbereit eingebaut ist, verlangte sie von dieser die Zahlung der entsprechenden Rundfunkgebühren. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hielt die Heranziehung zu den erhobenen Gebühren für rechtmäßig. Der Gesetzgeber sieht in zulässiger Weise eine sogenannte “ Zweitgerätfreiheit“ innerhalb einer häuslichen Lebensgemeinschaft nur für verheiratete Ehepaare vor. In dem Ausschluss von nichtverheirateten Paaren von dieser Gebührenbefreiung sah das Gericht keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Damit folgt das Gericht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim aus dem Jahre 1994.
Aktenzeichen 2S 919/94 Urteil des VG Karlsruhe vom 10.07.1997 4 K 4105/96 NJW 1998,2693