Gebührenbefreiung für private Rundfunkveranstalter

Private Rundfunkveranstalter können für die Rundfunkgeräte, die sie zur redaktionellen Arbeit bereithalten, Befreiung von den Rundfunkgebühren verlangen. Dies entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Ein privater Rundfunkveranstalter aus Rheinhessen hatte vom Südwestrundfunk Gebührenbefreiung für mehrere Fernseh- und Videogeräte begehrt. Die Geräte werden z.B. eingesetzt, um das zur Erstellung der Filmbeiträge dienende Bildmaterial zu sichten. Der Beklagte lehnte die Befreiung unter Hinweis darauf ab, dass nur solche Geräte von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden könnten, die für betriebliche, insbesondere studio- und überwachungstechnische Zwecke genutzt würden. Die Klägerin setze die Geräte aber für die inhaltliche Arbeit ein, dies sei von der Befreiungsvorschrift nicht erfasst.

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Wo bleiben die Gebührengelder?

Die GEZ weiß es selber anscheinend nicht genau!

Ich habe bei der GEZ eine detalierte Aufstellung über die Verwendung der Gebühren angefordert. Leider konnte man mir keine aufschlussreichen Angaben machen.

Man schrieb mir bis jetzt nur, daß ARD und ZDF nicht die vollen Gebühren erhalten. Anteile der Gebühren werden zur Finanzierung des DeutschlandRadios, des deutschen Beitrags zum europäischen Kulturkanal arte sowie der Finanzierung der Landesmedienanstalten und der KEF verwendet. Das ZDF erhält einen Anteil von 36% der Gebühren. „Wo bleiben die Gebührengelder?“ weiterlesen

Rundfunkgebühren nicht für jeden Firmenwagen

VGH Baden-Würtemberg – 2000-03-20 – 2 S 74/99:

Nutzt ein Angestellter seinen PKW im Rahmen eines Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber beruflich, so muß er dafür keine gesonderten Rundfunkgebühren zahlen. Dies soll zumindest dann gelten, wenn der Arbeitgeber nicht gewerblich tätig ist, also keine „selbständige und auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit“ ausübt.