Schon seit 4 Jahrzehnten versucht die GEZ mit Werbespots für Verständnis gegenüber den Zwangsgebühren zu werben. Es ist schon erstaunlich, dass die GEZ überhaupt werben muss. Damit beweist sie, dass sie ein „Produkt“ anbietet, welches der Kunde nicht von selbst verlangt oder benötigt. Wenn Rundfunkgebühren wirklich so selbstverständlich wären müsste sie nicht werben. Ich bin gespannt, ob auch bald das Finanzamt Werbespots für Steuersünder produziert… „Die GEZ-Werbespot(t)s imWandel der Zeit“ weiterlesen
Goldene Regeln für die Begegnung mit einem Rundfunkgebührenbeauftragten
Bei der Konfrontation mit einem Rundfunkgebührenbeauftragten der Rundfunkanstalten vor der eigenen Haustür gibt es immer Unsicherheiten. Wie verhalte ich mich? Welche Rechte habe ich? Für etwas mehr Sicherheit in dieser Situation könnten die „goldenen Regeln“ sorgen. „Goldene Regeln für die Begegnung mit einem Rundfunkgebührenbeauftragten“ weiterlesen
Sender im Überfluss
ARD und ZDF betreiben mehr als 21 Fernsehsender und 53 Radiosender und für alle diese Sender dürfen Sie Gebühren zahlen, ob Sie diese Sender empfangen können oder nicht. Hinzu kommen noch diverse offene Kanäle, die nur lokal zu empfangen sind. Von vielen Sendern haben Sie bestimmt noch nie etwas gehört. Einige Sender sind nur mit einem Digitalempfänger oder über Kurzwelle empfangbar. Wer also keinen Digitalempfänger besitzt, müsste doch zumindest anteilig Gebühren für diese Sender von den Gesamtgebühren abziehen können.
Die Ausuferung nimmt kein Ende! Auch im Internet machen sich die öffentlich-rechtlichen Sender breit. Auf Internetseiten und in letzter Zeit auch in Podcasts weiten die Sender um ARD, ZDF und Co ihre „Grundversorgung“ aus. „Sender im Überfluss“ weiterlesen
Rundfunkgebühren
Mit Rundfunkgebühren werden öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten finanziert, die ihren, durch den Rundfunk-Staatsvertrag geregelten, Auftrag erfüllen sollen. Die Gebührengelder werden für Programmkosten, Personalkosten, Verwaltungskosten, Landesmedienanstalten, Verwertungs- und Übertragungsrechten etc. verwendet. Auch die Aufwendungen durch die GEZ werden von Gebührengeldern finanziert.
Wer ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält ist damit automatisch zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet. Unabhängig von der tatsächlichen Nutzung werden z.Zt. folgende Gebühren monatlich erhoben: „Rundfunkgebühren“ weiterlesen
Rundfunkgebühren in anderen Ländern
Schon öfter wurde hier nach den Gebühren in anderen Ländern gefragt. Ich habe mich mal auf die Suche gemacht und stelle hier mal eine Liste auf. Sie ist natürlich noch nicht vollständig. Wer Informationen über andere Länder hat – Bitte melden! Über Infos sind wir dankbar. „Rundfunkgebühren in anderen Ländern“ weiterlesen
Gründe für eine Abschaffung der Rundfunkgebühren
Der Ärger ist groß beim Blick auf den Kontoauszug. Noch ärgerlicher ist die ständig steigende Rundfunkgebühr und die immer weiter ausufernde Ausweitung der Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Anstalten. In diesem Beitrag möchte ich einmal auflisten, warum ich Rundfunkgebühren, wie wir sie heute kennen, überflüssig und überzogen halte. „Gründe für eine Abschaffung der Rundfunkgebühren“ weiterlesen
Der Rundfunkgebührenbeauftragte
Ein Rundfunkgebührenbeauftragter ist eine Person, die ähnlich wie ein Vertreter an Türen von Privathaushalten und Firmen klingelt um Auskunft über „zum Empfang bereitgehaltener“ Geräte einzuholen.
- Bei nicht angemeldeten Geräten nehmen sie die Anmeldung vor Ort vor.
- Er steht in keinem Arbeitsverhältnis der GEZ (daher haben sie keinen GEZ-Ausweis)
- Er ist im Auftrag der Rundfunkanstalten unterwegs (daher hat er z.B. einen NDR-Ausweis)
- Er ist freier, selbständiger Arbeiter der Erfolgsprovisionen erhält „Der Rundfunkgebührenbeauftragte“ weiterlesen
Anmeldungen durch Gebührenbeauftragte nicht zulässig
Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab einem Kläger recht, der durch einen Gebührenbeauftragten Zwangsangemeldet wurde.
Das von einem Beauftragten der Rundfunkanstalt ausgefüllte Anmeldeformular ist keine öffentliche Urkunde im Sinne des § 415 Abs. 1 ZPO (a.A. VG Mainz, Urteil vom 6.5.1999 – 7 K 2014/98.MZ -, NVwZ 2000, 228).
Es erbringt daher keinen vollen Beweis über die darin beurkundeten Wahrnehmungen des Beauftragten. „Anmeldungen durch Gebührenbeauftragte nicht zulässig“ weiterlesen
Rundfunkgebühren bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Eine Frau lebte mit ihrem Lebensgefährten und den gemeinsamen Kindern über Jahre hinweg wie eine „richtige vierköpfige Familie“ zusammen. Der Mann zahlte die Gebühren für die in der Wohnung betriebenen Fernseh- und Radiogeräte. Nachdem die Einzugszentrale (GEZ) erfahren hatte, dass in dem auf die Frau zugelassenen PKW ein Autoradio betriebsbereit eingebaut ist, verlangte sie von dieser die Zahlung der entsprechenden Rundfunkgebühren. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hielt die Heranziehung zu den erhobenen Gebühren für rechtmäßig. Der Gesetzgeber sieht in zulässiger Weise eine sogenannte “ Zweitgerätfreiheit“ innerhalb einer häuslichen Lebensgemeinschaft nur für verheiratete Ehepaare vor. In dem Ausschluss von nichtverheirateten Paaren von dieser Gebührenbefreiung sah das Gericht keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Damit folgt das Gericht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim aus dem Jahre 1994.
Aktenzeichen 2S 919/94 Urteil des VG Karlsruhe vom 10.07.1997 4 K 4105/96 NJW 1998,2693
Gebührenpflicht auch für ALDI
Ein Gericht entschied, dass auch der Discountmarkt bei Sonderaktionen Rundfunkgebühren zahlen muss
dpa – Lebensmittel-Discounter müssen Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie bei Sonderaktionen Radiogeräte verkaufen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am Montag in Mannheim entschieden. Der Discounter Aldi, der zuweilen auch Radio- und Fernsehgeräte anbietet, hatte sich in dem Verfahren gegen die Gebührenforderung des Südwestrundfunks (SWR) gewehrt.
Der VGH bestätigte die Einschätzung des Senders, dass Aldi bei solchen Verkaufsaktionen mit einem Radio- und Fernsehfachgeschäft gleichzusetzen ist.
Die Gebührenpflicht sei nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag allein an die technisch bestehende Möglichkeit zur Inbetriebnahme von Geräten geknüpft, erklärten die Mannheimer Richter zur Begründung. Aldi hatte argumentiert, Elektrohändler hätten Rundfunk- und Fernsehgeräte regelmäßig in ihrem Sortiment. Außerdem könnten die Geräte dort ausprobiert werden. In den Aldi-Filialen hingegen sei es nicht möglich, die Waren auszupacken und zu benutzen. Bei herkömmlichen Elektrohändlern werden Rundfunkgebühren für ein Gerät pro Filiale fällig.
Laut VGH gilt die Gebührenpflicht auch dann, wenn die Geräte in den Verkaufsstellen auf Grund firmeninterner Anweisung ausschließlich originalverpackt verkauft werden und keine Testvorführungen stattfinden. Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag komme es beim gewerblichen Verkauf von Radiogeräten nicht darauf an, ob Programme tatsächlich empfangen würden oder eine entsprechende Absicht bestehe.
Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hatte im Herbst 2001 entschieden, dass der Lebensmittel-Discounter keine Rundfunkgebühren zahlen muss. Gegen dieses Urteil hatte der SWR Rechtsmittel eingelegt. Das VGH-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde zwar nicht zugelassen. Es besteht aber die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde.
(Az.: 2 S 699/02)