VGH Baden-Würtemberg – 2000-03-20 – 2 S 74/99:
Nutzt ein Angestellter seinen PKW im Rahmen eines Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber beruflich, so muß er dafür keine gesonderten Rundfunkgebühren zahlen. Dies soll zumindest dann gelten, wenn der Arbeitgeber nicht gewerblich tätig ist, also keine „selbständige und auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit“ ausübt.
Es wäre zu prüfen ob dieses Urteil mit der Fassung des RGebStV von 2004 nicht obsolet geworden ist. Formulierung &5(2) alt (vor Okt. 2004):
Die Gebührenbefreiung gilt nicht für Zweitgeräte in solchen Räumen und Kraftfahrzeugen, die zu gewerblichen … Zwecken genutzt werden
Formulierung &5(2) neu (Okt.2004): Die Gebührenbefreiung gilt nicht für Zweitgeräte in solchen Räumen und Kraftfahrzeugen, die zu anderen als privaten Zwecken genutzt werden