Gründe für eine Abschaffung der Rundfunkgebühren

Der Ärger ist groß beim Blick auf den Kontoauszug. Noch ärgerlicher ist die ständig steigende Rundfunkgebühr und die immer weiter ausufernde Ausweitung der Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Anstalten. In diesem Beitrag möchte ich einmal auflisten, warum ich Rundfunkgebühren, wie wir sie heute kennen, überflüssig und überzogen halte.
Nicht mehr zeitgemäß
Bis Anfang der 80’er Jahre, wo es noch keine privaten Radio- und TV-Sender gab, war es klar – Wer sich einen Rundfunkempfänger zulegte, wollte konnte Radio und Fernsehen empfangen. Somit war es auch völlig legitim, daß die GEZ für das Programmangebot Gebühren einzog. Heute sieht die Sache jedoch anders aus. Viele private Programme sind auf Sendung gegangen. Wer sich jetzt einen Empfänger zulegt weil er z.B. die Nachrichten von n-tv und die Filme auf Pro7 oder RTL sehen möchte, wird zur Zahlung der Rundfunkgebühren verdammt, auch wenn er kein Interesse am Programmangebot der öffentlich rechtlichen Sender hat.

Überversorgung
Laut Rundfunkstaatsvertrag sollen die öffentlich rechtlichen Sender die Grundversorgung sicherstellen. Bevor die privaten Programme auf Sendung gingen wurde jahrelang die Grundversorgung mit ARD, ZDF und Dritte verwirklicht. Aus dieser mehr als ausreichenden Grundversorgung ist bereits eine Überversorgung geworden. Es gibt mittlerweile ca. 15 öffentlich rechtliche TV- und 60 Radioprogramme in Deutschland und es sollen noch mehr kommen. Dieses Überangebot muß natürlich irgendwie finanziert werden. Die Folge ist eine Gebührenerhöhung.

GEZ und Internet
Die GEZ will in Zukunft für PC’s mit Internetzugang ebenfalls Rundfunkgebühren verlangen, da man ja die Internetangebote der öffentlich rechtlichen Sender nutzen kann. Was haben diese Sender denn im Internet zu suchen? Warum verlangt die GEZ nicht auch gleich Gebühren beim Kauf von Fernsehzeitschriften. Schließlich kann man sich dort auch das Programm nebst bunten Bildern der öffentlich rechtlichen Sender ansehen.

Recht auf Empfang der privaten Sender
Da ich durch den täglichen Kauf von Konsumgütern und Dienstleistungen die privaten Sender indirekt finanziere – schließlich wird durch die Werbung für diese Produkte das Programm erst ermöglicht – habe ich das Recht mir diese Programme anzusehen. Das ich auch die Möglichkeit habe mit meinen Empfängern die öffentlich rechtlichen Sender zu empfangen, berechtigt meiner Meinung nach nicht zu einer Zwangsgebühr. Man stelle sich nur folgende Situation vor: Ich schraube an mein Haus einen Briefkasten, weil ich Post und ein kostenloses Wochenblatt, welches durch Werbeanzeigen finanziert wird, erhalten möchte. Daraufhin wird mir plötzlich unaufgefordert jeden Tag eine Tageszeitung nebst Rechnung in diesen gesteckt. Meine Einsprüche und Zahlungsverweigerungen an den Verlag der Tageszeitung würden daraufhin mit der Begründung zurückgewiesen, daß ich allein durch den Besitz eines Briefkastens die Möglichkeit habe die Tageszeitung zu empfangen und zur Bezahlung dieser verpflichtet bin…… Ähnlich verhält es sich doch auch mit den Rundfunkgebühren.

Verschlüsselung
Man stelle sich vor, Sender wie Premiere würden ihre Programme nicht codieren, dafür aber Gebühren von jedem Besitzer einen TV-Empfängers verlangen. Wer würde da nicht protestieren? Wer kein Interesse an diesen Programmen hat, muß sie nicht sehen und bezahlen. Warum werden dann nicht die öffentlich rechtlichen Sender verschlüsselt? Wer sich bei der GEZ anmeldet könnte doch einen Decoder bekommen, genau wie bei den Pay-TV Programmen.

13 Antworten auf „Gründe für eine Abschaffung der Rundfunkgebühren“

  1. >>Warum verlangt die GEZ nicht auch gleich Gebühren beim Kauf von Fernsehzeitschriften.

    >>Wer kein Interesse an diesen Programmen hat, muß sie nicht sehen und bezahlen. Warum werden dann nicht die öffentlich rechtlichen Sender verschlüsselt?

    Ich hätte es nicht besser ausdrücken können!

  2. Hallo!

    Meiner Meinung nach ist es ok wenn die GEZ eine Gebühr einzieht.
    ABER die sollte sich an der Ursprünglichen intension des Staatsvertrages zur Grundversorgung orientieren. Eine benachrichtigung der Bevölkerung bei Notsituationen (Katastrophen, Angriff mit A-Waffen, …) ist immer noch wünschens wert.
    Die ständige Erweiterung des „öffentlich rechtichen Rundfunks“ sind reiner, nicht vom Staatsvertrag gedeckter, Wildwuchs und sollte auf eine Grundversorgung reduziert werden:

    1.) das ZDF, PHOENIX, ARTE, .. sind überflüssig da ihre Unterhaltung und Informationen bereits durch freie Sender abgedeckt sind. Nur die ARD und die 3.-Programme (WDR, NDR,..) können erhalten bleiben.
    2.) zwei Radioprogramme je Sendeanstallt sind genug.
    3.) die Zahlungen für Sportveranstalltungen (Bundesliga) müssen radikal reduziert werden. Besonders Weltmeisterschaften, Olympiade, .. sollten „selbstverständlich“ kostenlos übernommen werden.
    4.) die Gehälter der Intendaten müssen deutlich reduziert werden.

    D. h.: Nur 1/4 der aktuelle Gebühren währen dazu notwendig. Der Überschuss ist meines erachtens nicht rechtens und Rechtsanwälten (die dieses evtl. lesen) sollten (mit dieser Zielsetzung) vor den Petitionsausschuss des Bundestages bzw. (wenn möglich) dem Verfassungsgericht klagen.

  3. Teilnehmer – Nummer: 000 000 000
    ABMELDUNG vom dortigen Zwangsgebühren- Erhebungssystem
    _

    Sehr geehrte „GEZ“.

    Hiermit melde ich mich und meine Familie mit sofortiger Wirkung von Ihrem Zwangsgebühren-Erhebungs-system ab und widerrufe gleichzeitig meine Ihnen seinerzeit gegebene Einzugsermächtigung.

    Begründung:
    Sie nennen sich „Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland“ und berufen sich auf einen mit dieser geschlossenen „Rundfunkgebührenstaatsvertrag“. Staats-verträge sind internationale Verträge zwischen mindestens zwei Staaten. Sie, die GEZ, sind aber kein Staat und mit Ihnen ist auch kein Vertrag geschlossen worden. Andererseits ist die „Bundesrepublik Deutschland“ („BRD“) selbst auch kein Staat, dazu mangelt es ihr nach Staats- und Völkerrecht an drei entscheidenden Kriterien, nämlichen an einem eigenen Staatsvolk, an einem eigenen Territorium und an einer von einem souveränen Volk in freier Entscheidung beschlossenen eigenen Verfassung!

    Diese drei entscheidenden Kriterien treffen aber eindeutig auf die „BRD“ nicht zu! Die hier im Lande lebenden Deutschen sind keine „Bundesbürger“, wie diese immer wieder wahrheitswidrig bezeichnet werden, sondern insgesamt Reichsbürger und haben als solche ausschließlich die Staatsangehörigkeit des nach wie vor exis-tenten Staates (2.) DEUTSCHES REICH gemäß § 1 RuStAG! Die Existenz des Staates Deutsches Reich ergibt sich u.a. auch aus BVerfGE 2 BvF 1/73 vom 31.07.1973. Also sind die hier lebenden Deutschen insgesamt das Staatsvolk des Staates (2.) DEUTSCHES REICH und keinesfalls das der „BRD“! Somit verfügt die „BRD“ über kein eigenes Staatsvolk! Auch ich, der Unterzeichner, habe seit meiner Geburt ausschließlich und allein die Staatsangehörigkeit (2.) DEUTSCHES REICH!

    Das Territorium des nach wie vor existenten Völkerrechtssubjekts DEUTSCHES REICH erstreckt sich in seinen Grenzen vom 31.12.1937, wie dieses seinerzeit die Besatzungsmächte festgelegt haben und sich u.a. auch aus Art. 116 Abs. 1 „GG“ ergibt. Hingegen befand sich das Gebiet der „BRD“, in welchem das „Grundgesetz“ („GG“) bis zum 17.07.1990 Gültigkeit hatte, lediglich im westlichen Teil des Territoriums des Staates DEUTSCHES REICH. Da auf dem selben Territorium jeweils nur ein Staat existieren kann und die Existenz des Staates DEUTSCHES REICH von den Besatzungsmächten und auch völkerrechtlich anerkannt ist und auch das „Bundes-verfassungsgericht“ in mehreren Urteilen entsprechend entschieden hat, gibt es nur einen Deutschen Staat, nämlich das DEUTSCHE REICH in seinen Grenzen vom 31.12.1937! Weil dessen letzte Regierung am 23.05.1945 völkerrechtswidrig verhaftet und teilweise hingerichtet worden ist, ist das DEUTSCHE REICH seit dem nach wie vor zwar handlungsberechtigt aber – mangels vorhandener Administration – nicht handlungsfähig. Daraus ergibt sich, die sogenannte „BRD“ verfügt über kein eigenes Staatsgebiet, sie ist belegen auf dem westlichen Territorium des Staates DEUTSCHES REICH!

    Die „BRD“ hat auch nie über eine Verfassung verfügt und hat eine solche bis heute nicht, auch wenn dieses von „bundesdeutschen Politkern“ immer wieder wahrheitswidrig behauptet wird. Eine Verfassung nach rechts-staatlichen Grundsätzen ist die freie Entscheidung eines souveränen Volkes und beinhaltet die Rechtsnormen, die Aufbau und Tätigkeit des Gemeinwesens regeln. Eine derartige Verfassung hat die „BRD“ aber eindeutig nicht. Die „BRD“ hatte als Rechtsgrundlage lediglich das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, welches kraft der Waffengewalt der 3 westlichen Besatzungsmächte dem militärisch wehrlosen, in den 3 westlichen Besatzungszonen lebenden Teil des Deutschen Volkes aufgezwungen worden war. Es war also ein Diktat der westlichen Besatzungsmächte und eindeutig keine freie Entscheidung eines souveränen Volkes. Souverän ist das Deutsche Volk bis heute noch nicht, wie es sich zweifelsfrei u.a. auch aus Art. 125 „GG“ ergibt, wo es unter Ziffer 1 heißt: „soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt“. Danach bestehen also heute noch im DEUTSCHEN REICH Besatzungszonen! Bis zum heutigen Tage ist es dem Deutschen Volk verwehrt worden, an dem „Grundgesetz“ in irgendeiner Form mitzuwirken, hierüber zu entscheiden. Danach mangelt es der sogenannten „BRD“ auch an dem dritten Kriterium, um ein Staat zu sein. Die „BRD“ ist also seit ihrer völkerrechtswidrigen Errichtung auf dem westlichen Territorium des Staates DEUTSCHES REICH im Mai 1949 durch die 3 westlichen Besatzungsmächte, nichts anderes als ein besatzungs-rechtliches Selbstverwaltungskonstrukt mit staatsähnlichem Charakter, ein Pseudostaat!

    Damit ist festgestellt, daß die „BRD“ im völkerrechtlichen Sinne kein Staat ist und dem gemäß auch keine rechtsverbindlichen Staatsverträge schließen kann. Das bezieht sich auch auf den von Ihnen in Anspruch genommen sogenannten „Rundfunkgebührenstaatsvertrag“.

    Hinzu kommt noch, daß der Pseudostaat „BRD“, die sogenannte „Bundesrepublik Deutschland“ seit dem 18.07.1990, 00:00 h, keine Rechtsgrundlage mehr hat. Sie ist seit dem, nach Staats- und Völkerrecht, nicht mehr handlungsberechtigt und damit de jure erloschen! Die Grundlage für diesen Tatbestand ist, daß am 17.07.1990 bei den „4 + 2-Gesprächen“ in Paris, den als solche bezeichneten „Wiedervereinigungsverhand-lungen“, die im tatsächlichen Ergebnis aber keine waren, folgendes geschehen war.

    Vom obersten Exekutivorgan der „BRD“, der Besatzungsmacht USA, vertreten durch deren damaligen Außenminister James Baker, wurde dem damaligen Außenminister der „BRD“, Hans-Dietrich Genscher, mitgeteilt, daß die Präambel und der Art. 23 a.F. der bis dahin geltenden Rechtsgrundlage der „BRD“, dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, mit Wirkung zum 18.07. 1990, 00:00 h, aufgehoben sei. Zuvor hatte das oberste Exekutivorgan der „DDR“, die UdSSR, vertreten durch deren damaligen Außen-minister Eduard Schewardnaze, dem damaligen Außenminister der „DDR“, Markus Meckel, mitgeteilt, daß die Staatsangehörigkeit zur „DDR“ und deren Verfassung zum 18.07.1990, 00:00 h, aufgehoben sei.

    Mit der ersatzlosen Streichung des Art. 23 a.F. am 17.07.1990, des unter westlicher Besatzungshoheit ent-standenen „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ (BGBl. II vom 23.09.1990, S. 885 ff), war in dem Moment auch der territoriale Geltungsbereich des „GG“ erloschen und damit aber auch die Basis für die Ausübung der Hoheits- und Staatsgewalt der sogenannten „Bundesrepublik Deutschland“! Durch den Fortfall seiner Rechtsgrundlage, dem „GG“, war – nach Staats- und Völkerrecht – das provisorische, besatzungs-rechtliche Selbstverwaltungskonstrukt, der Pseudostaat „BRD“, seit dem Moment de jure erloschen! Ein Grundgesetz ohne Angabe seines territorialen Erstreckungsgebietes gilt aber nirgendwo! Das „Bundesver-fassungsgericht“ hatte u.a. mit seiner Entscheidung 2 BvF 1/73 vom 31.07.1973 festgestellt, daß sich die Hoheitsgewalt der „BRD“ auf den Geltungsbereich des „GG“ erstreckt, wie dieser in seinem Artikel 23 definiert worden war. Da ein Geltungsbereich des „GG“ in diesem aber nicht mehr angegeben ist, gibt es seit dem auch kein Gebiet mehr, wo es gilt. Damit gibt es seit dem 18.07.1990 auch kein Gebiet mehr, in welchem eine „Regierung“ der „BRD“ zu staatspolitischen Handlungen jeglicher Art berechtigt wäre, eine Hoheitsgewalt auszuüben. Demzufolge haben sämtliche Organe der „BRD“, zu denen auch „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ wie die GEZ gehören, keine Rechtsgrundlage mehr!

    Beim Geltendmachen der von Ihnen geforderten Gebühren berufen Sie sich auf den vorstehend angeführten, mit der „BRD“ geschlossenen „Rundfunkgebührenstaatsvertrag“. Aus diesem ergibt sich aber an keiner Stelle, daß Ihre Institution – die GEZ – legitimiert ist, Gebühren für den Empfang von Rundfunksendungen zu erheben und auch zu kassieren. Eine entsprechende Legitimation haben Sie mir gegenüber bisher nicht nachgewiesen. Mangels dieser Legitimation haben Sie also in der Vergangenheit ohne rechtlichen Grund von mir Gebühren verlangt und erhalten. Unter Berücksichtigung der Verjährungsvorschriften nach dem BGB fordere ich diese von mir zu Unrecht gezahlten Gebühren gem. § 7 Abs. 4, Satz 1 RGebStV von der GEZ daher zurück.

    Sollten Sie der Auffassung sein, daß meine Ausführungen unzutreffend sind treten Sie bitte den Beweis an, daß Sie zu Recht (nach welchem gültigen Recht?) von mir Gebühren erheben dürfen. Sollte ich bis zum 00.00.2006* bei mir eingehend nichts von Ihnen hören, werde ich dieses als nonverbale Bestätigung der Richtigkeit meiner Ausführungen Ihrerseits werten und dann davon ausgehen, daß Sie meine Abmeldung akzeptiert haben sich die Sache damit insgesamt erledigt hat. (Quid tacet, consentire videtur.)

    Mit freundlichem Gruß

    Mustermann

    Mustermann

  4. Ich schliesse mich im Grossen und Ganzen meinem Vorgaenger an.
    Allerdings würde ich die Anzahl der Sender mehr einschränken. Ich sehe die Funktion der oeffentlich rechtlichen Sender nur darin, die Zuschauer / -hoerer mit wirklich wichtigen Informationen zu versorgen. Deshalb sollte es in ganz Deutschland nur einen einzigen oeffentlich rechtlichen Fernsehsender geben! Das gillt auch fuer die Radiosender. Hier wuerde ein einziger Sender pro Grossraum-Region ausreichen. Also nicht nach Bundeslaendern aufgeteilte Sendebereiche, sondern flaechengleiche Bereiche. So käme man mit max. 8 oder 9 Radiosendern aus. Hier sollten nur Nachrichten und Verkehrsmeldungen ein Thema sein, die regional oder bundesweit fuer die Leute wichtig sind. WERBUNG UND UNTERHALTUNG HABEN IN ALL DIESEN EINRICHTUNGEN NICHTS ZU SUCHEN!!! Finanziert werden sollte das ganze aus Steuergeldern, was ja kein Problem darstellt, da sich die Kosten auf einen wirklich kleinen Bruchteil reduzieren wuerden.

  5. Ich nutze das Angebot der öffentlich rechtlichen Sender selten, da ich kaum fernsehe oder Radio höre. Die meisten angebotenen Sendungen entsprechen nicht meinen Interessengebieten und meinen Ansprüchen. Nun soll ich auch noch für meinen PC bezahlen, den ich zum Geld verdienen benötige.

    Wenn es nach mir ginge, wäre ich für generelle Bezahlung nach gesehener bzw. gehörter Zeit. In diesem Fall würde die GEZ an mir nicht viel verdienen.
    Die dazu nötige Technik dürfte wohl auch nicht mehr das Problem sein.

  6. so nun muss ich auch mal was los werden:

    ich hab der gez geschrieben das ich kein tv und radio hab bzw. mehr habe, dann wurde es gekündigt aber ich hatte meinen tv für 3 monate angemeldet und jetzt soll ich 119euro nachzahlen für 3 monate…seh ich aber nicht ein weil ich eh nur dvd geguckt habe und garkeinen empfang für kabel oder satelit hatte und jetzt überlege ich was ich denen schreiben kann das ich von der summe befreit werde zumal ich sehr sehr wenig verdiene und selber zusehen muss das ich überhaupt was zu essen auf den tisch hab.

  7. Die Millionen die bei der ARD und ZDF mit klugen Ratespielen
    verzockt werden, müssen ja auch finanziert werde.
    Und die Intendanten, auch die der überflüssigen Sender,
    wollen üppig bezahlt werden.
    Und deshalb ist die GEZ unerbittlich.

  8. Ein Nachtrag zu GEZ Gebühren.

    Ich bin bereit für das zu zahlen was ich sehen will ,aber nicht bereit das zu sehen was ich nicht sehen will also dafür auch nicht zahlen werde .Ich bin auch bereit einen Angemessenen Betrag zu zahlen der Gereschtfertigt ist Aber nicht 250.-Euro im Jahr Zwangsabgabe führ einen Wohnraum der nur genutzt wird zum wohnen nicht um Programme sehen zu müssen die ich nicht will .
    Ich besitze einen Führerschein ,aber kein Auto ,also müsste ich doch auch Auto Steuern bezahlen Zwangsweise weil ich kein Auto habe ????

    MFG E.S.

  9. ich habe das ultimative Lösung, die alle Menschen zufriedenstellen würde.

    – 1 steuerfinanzierter, unverschlüsselter und unabhängiger TV-Sender wie DW-TV mit Information,nachrichten, Bildung, Kultur(keine Unterhaltung und Sport oder Kochsendungen)
    – alle andere Öffentlich Rechtliche Sender verschlüsseln.
    – Man hat dann die Wahl: wenn man aufgeblasenes ÖRR weiter finanzieren möchte oder wenn man keine Gewissensbisse hat bekommt einen Decoder oder CI-Plus Modul(viele neue Fernsehgeräte haben es schon) und zahlt dann die neue Rundfunkgebühr weiter.
    Wenn man das Angebot nicht in Anspruch nehmen möchte oder mit einem Sender zufrieden ist, zahlt man dann nichts.
    -Weil ein Sender unverschlüsselt bleibt können die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den wichtigen Auftrag der Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationener weiter erfüllen.

  10. Argumente gegen GEZ bzw. die erzwungene Rundfunkbeitragszahlung

    Jeder hat heute die Möglichkeit sich auf die verschiedenste Weise aus verschiedenen nationalen und internationalen Quellen zu informieren. Dazu können weltweite Presselandschaften und Rundfunkmedien, sowie auch die Informationsquelle *Internet* / *World Wide Web* in Anspruch genommen werden.
    Im weltweiten Informationsnetz gibt es heute eine Fülle relativ unabhängiger Nachrichtenseiten, auch „Blogger“ genannt.
    Durch ideologie- und religionsfreies Prüfen ist die Wahrheit von der Lüge relativ einfach und schnell zu trennen.
    Von oben verordnete Medienangebote sind auf Grund ihrer parteiischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht als neutral zu bezeichnen. Der Beweis für die politische Einflussnahme ist die parteipolitisch gesteuerte Besetzung von Intendanten und Rundfunkräten, ebenso wie die Besetzung der KEF und ARD, Deutschlandradio (früher GEZ)durch die Parteien. In keinem mir bekannten Land der Erde werden neutrale Nachrichten gesendet. Berichte sind entweder einseitig oder durch Weglassen von wichtigen Fakten, je nach Interessenlage der politischen oder wirtschaftlichen Richtung, gestaltet. Nicht grundlos war der Bürger, damals unter Strafandrohung, schon immer gezwungen ausländische Sender zu hören. Die Inanspruchnahme ausländischer Medien empfiehlt sich auch heute wieder, wenn man aus eigener Anschauung seine Meinung bilden möchte. Die Ausstrahlung der Programme ist zwar durchaus legitim, jedoch niemals grundrechtskonform mit erpressten Beitragsabgaben, welche nicht mal ein Empfangsgerät, oder den Empfangswunsch der „Öffentlich-Rechtlichen-Sender“ voraussetzen. Eine Gebühr wäre nur in Verbindung mit einem Pay-System akzeptabel.
    Niemand ist angewiesen auf die „öffentlich-rechtlichen“ Programme, die sich heute nicht wesentlich von den „freien“ Sendern unterscheiden. Daher kann auch keine Finanzierung über eine Wohnungsabgabe oder Beiträge dieser Einrichtungen gefordert werden. Dies widerspräche den Grundrechten und den Prinzipien eines ordentlichen Rechtsstaates.
    Wenn ich gegen meinen Willen und mit rechtlichem Unwissen bisher gezwungen war, Rundfunkbeiträge oder Gebühren zu zahlen, sollte es auch möglich sein mich von derartig unerwünschten Zwangsbeiträgen zu befreien.
    Die Anzahl und die Kosten bestehender ÖRA sind ausgewuchert. Die Sendungsinhalte sind politisch einseitig und bedeutende Fakten werden verschwiegen. Es wird mit hohen Millionenzuwendungen über Sportereignisse berichtet, obwohl diese skandalbeladen und ohne Vorbildfunktion einem rein gewerblichen zweifelhaften Treiben nachgehen. (Doping/Wetten). Ebenso erfolgen, falls überhaupt berichtet wird, nur zweifelhafte Beschönigungsberichte über verbotene Kriegseinsätze der Bundeswehr in vielen Ländern der Erde.
    In fragwürdigen Staatsverträgen fehlt das notwendige Zitiergebot GG 19. Das heißt, die Gesetze sind ungültig.
    Ergebnis: Wir müssen jedem Unrechtssystem mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln das Geld entziehen! Zumindest sollten wir diesem System keine Bankabbuchung erlauben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.