Rundfunkgebühren

Mit Rundfunkgebühren werden öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten finanziert, die ihren, durch den Rundfunk-Staatsvertrag geregelten, Auftrag erfüllen sollen. Die Gebührengelder werden für Programmkosten, Personalkosten, Verwaltungskosten, Landesmedienanstalten, Verwertungs- und Übertragungsrechten etc. verwendet. Auch die Aufwendungen durch die GEZ werden von Gebührengeldern finanziert.

Wer ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält ist damit automatisch zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet. Unabhängig von der tatsächlichen Nutzung werden z.Zt. folgende Gebühren monatlich erhoben:

Die aktuelle Höhe der Gebühren finden Sie hier >>

Als Fernsehempfangsgerät werden auch Videorecorder mit Empfangsteil und PCs mit Radio- oder Fernsehempfangskarte gewertet.
PCs ohne Empfangskarten aber mit Internetzugang sind nicht mehr von der Gebühr befreit. Seit 2007 gelten diese Geräte als „Neuartige Rundfunkgeräte“. Sie müssen auch für PCs mit Internetzugang, Handys, Webradios, etc.  Rundfunkgebühren zahlen.

Nach dem RGebStV ist Rundfunkteilnehmer, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden können.

Zu den gebührenpflichtigen Geräten zählen auch nicht im Betrieb befindliche Geräte, da der alleinige Besitz eines Rundfunkgerätes schon die Gebührenpflicht auslöst!

3 Antworten auf „Rundfunkgebühren“

  1. meine frau wurde jan2005 von einem beauftragten des bayer.rundfunks überrumpelt mit androhung poliz. durchsuchung zu unterschreiben, daß ich seit 12.2002 eine fernseher habe,tatsache ist,das unser fernsehgerät k e i n empfangsteil hat, infolgedessen überhaupt kein programm empfangen kann und deshalb nur zur Wiedergabe von Videos genutzt werden kann.GEZ verlangt seitdem über 500 € nachträgliche FSGebühren.Alle meine Einwendungen werden ignoriert und mit zwangsvollstreckung gedroht. was kann ich dagegen tun???
    mfg

    auf meinen namen

  2. Wie ist die Regelung für die vielen Rundfunk- und Fernsehgeräte in den Museen und in den privaten Sammlungen? Ich war Versandhausbetreiber seit 1963 (heute im Ruhestand) und habe noch den Keller voll mit div. Geräten ( bitte nicht weitersagen!!)
    Ich weiß natürlich, dass ich als Privathaushalt (bei bezahlter Gebühr) unendlich viele Geräte betreiben darf.
    Anm.: Etwa alle 2 Jahre erhalte ich eine Aufforderung von der GEZ, doch meine „gewerblichen Geräte “ anzumelden. Hier greift die GEZ auf Telefonbucheinträge von 1991 und rückwärts zurück; demnächst werden noch Grabsteininschriften genutzt!!
    Wie wär’s mit einer Sammelklage?
    MfG Dieter.

  3. servus zusammen!
    bitte sagt mir was ich machen soll/kann!!
    folgenes ereignete sich vor drei wochen!
    ich hatte mich nach der arbeit etwas hingelegt.plötzlich klingelt es an der tür.
    ich,total verpennt…renn zur tür,mach sie auf und da steht der komische kerl und outete sich direkt.
    das war das erste mal das ich in dieser situation war.er textete mich zu und unterstellte mir sofort das ich nicht bei der runfunkzentrale gemeldet sei. ich nickte mit halbzuen augen.er rechnete mir anschließend was vor.ich nickte wieder(ich dachte ich wäre am träumen). er war dann bei einem betrag von 400€.so langsam wurde ich wach!er wollte dann eine unterschrift von mir.ich wußte nicht was richtig war und habe mir gedacht.der weiss doch eh alles…………aslo kannste jetzt auch unterschreiben*keineguteideegewesen*.damit hatte ich mich dann einverstanden erklärt den betrag zu bezahlen und gleichzeitig war ich angemeldet *jupii*…… ich zahle den betrag sofort,dumm…….jetzt will ich mich wieder abmelden,aber habe gleichzeitig keine lust auf eine zwangsvollstreckung und einem busgeld von 1000€.

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