Akte 05 – Ausgetrickst und Abkassiert, GEZ-Mitarbeiter packt aus

In diesem Video zeigt die Akte-Redaktion die unsauberen Methoden der GEZ-Eintreiber. Anweisung über „Schnüffeltechniken“ und „Verhörmethoden“ erinnern stark an eine ehemalige Behörde der DDR. Heimliche Blicke durch Fenster oder Terrassentüren, Kontrolle der Wohnung und Gespräche mit Nachbarn sind nur einige der Miesen Aktionen der Gebührenbeauftragten. Interessant auch was die GEZ alles zu Rundfunkempfängern macht. So werden schnell mal Lautsprecher, über die Musik in einem Fitnesscenter von CD abgespielt wird, zu einem Radio erklärt. Begründung: „Es könnte an die Lautsprecher ja ein Radio angeschlossen werden.“ Willkommen im Märchenland der GEZ! „Akte 05 – Ausgetrickst und Abkassiert, GEZ-Mitarbeiter packt aus“ weiterlesen

Gebührenpflicht auch für ALDI

Ein Gericht entschied, dass auch der Discountmarkt bei Sonderaktionen Rundfunkgebühren zahlen muss

dpa – Lebensmittel-Discounter müssen Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie bei Sonderaktionen Radiogeräte verkaufen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am Montag in Mannheim entschieden. Der Discounter Aldi, der zuweilen auch Radio- und Fernsehgeräte anbietet, hatte sich in dem Verfahren gegen die Gebührenforderung des Südwestrundfunks (SWR) gewehrt.

Der VGH bestätigte die Einschätzung des Senders, dass Aldi bei solchen Verkaufsaktionen mit einem Radio- und Fernsehfachgeschäft gleichzusetzen ist.

Die Gebührenpflicht sei nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag allein an die technisch bestehende Möglichkeit zur Inbetriebnahme von Geräten geknüpft, erklärten die Mannheimer Richter zur Begründung. Aldi hatte argumentiert, Elektrohändler hätten Rundfunk- und Fernsehgeräte regelmäßig in ihrem Sortiment. Außerdem könnten die Geräte dort ausprobiert werden. In den Aldi-Filialen hingegen sei es nicht möglich, die Waren auszupacken und zu benutzen. Bei herkömmlichen Elektrohändlern werden Rundfunkgebühren für ein Gerät pro Filiale fällig.

Laut VGH gilt die Gebührenpflicht auch dann, wenn die Geräte in den Verkaufsstellen auf Grund firmeninterner Anweisung ausschließlich originalverpackt verkauft werden und keine Testvorführungen stattfinden. Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag komme es beim gewerblichen Verkauf von Radiogeräten nicht darauf an, ob Programme tatsächlich empfangen würden oder eine entsprechende Absicht bestehe.

Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hatte im Herbst 2001 entschieden, dass der Lebensmittel-Discounter keine Rundfunkgebühren zahlen muss. Gegen dieses Urteil hatte der SWR Rechtsmittel eingelegt. Das VGH-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde zwar nicht zugelassen. Es besteht aber die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde.
(Az.: 2 S 699/02)

Gebührenbefreiung für private Rundfunkveranstalter

Private Rundfunkveranstalter können für die Rundfunkgeräte, die sie zur redaktionellen Arbeit bereithalten, Befreiung von den Rundfunkgebühren verlangen. Dies entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Ein privater Rundfunkveranstalter aus Rheinhessen hatte vom Südwestrundfunk Gebührenbefreiung für mehrere Fernseh- und Videogeräte begehrt. Die Geräte werden z.B. eingesetzt, um das zur Erstellung der Filmbeiträge dienende Bildmaterial zu sichten. Der Beklagte lehnte die Befreiung unter Hinweis darauf ab, dass nur solche Geräte von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden könnten, die für betriebliche, insbesondere studio- und überwachungstechnische Zwecke genutzt würden. Die Klägerin setze die Geräte aber für die inhaltliche Arbeit ein, dies sei von der Befreiungsvorschrift nicht erfasst.

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GEZ und Hausdurchsuchungen?

Nein, das darf sie nicht! Die GEZ hat keinerlei solcher Befugnisse. Durchsuchen dürfen nur die Polizei bzw. Ordnungsbehörden nach richterlichem Durchsuchungsbeschuß oder bei Gefahr im Verzug.
An die Zulässigkeit der Durchsuchung einer Wohnung werden hohe Anforderungen gestellt, da die Wohnung als Rückzugspunkt des Einzelnen einen hohen grundrechtlichen Schutz genießt. Das bedeutet, es muß dringender Taverdacht bestehen und ferner eine Straftat von einigem Gewicht im Raum stehen.
Die Wohnung wegen bloßem Verdachts der Nichtleistung der Gebühren zu durchsuchen, käme einem Haftbefehl wegen Parkens ohne Parkschein in der Parkscheinzone gleich. Ein Richter würde dies nicht anordnen.

Nicht zu verwechseln ist das ganze aber mit der Zwangsvollstreckung, d.h. die Fälle in denen man als gebührenpflichtig bereits verzeichnet ist und die Rechnungen nicht bezahlt hat. Hier läuft die ganz normale Zwangspfändung, in deren Verlauf auch die Wohnung nach Pfändbarem durchsucht werden kann. (vom Gerichtsvollzieher + Polizei)

Wo bleiben die Gebührengelder?

Die GEZ weiß es selber anscheinend nicht genau!

Ich habe bei der GEZ eine detalierte Aufstellung über die Verwendung der Gebühren angefordert. Leider konnte man mir keine aufschlussreichen Angaben machen.

Man schrieb mir bis jetzt nur, daß ARD und ZDF nicht die vollen Gebühren erhalten. Anteile der Gebühren werden zur Finanzierung des DeutschlandRadios, des deutschen Beitrags zum europäischen Kulturkanal arte sowie der Finanzierung der Landesmedienanstalten und der KEF verwendet. Das ZDF erhält einen Anteil von 36% der Gebühren. „Wo bleiben die Gebührengelder?“ weiterlesen

Die Werbung der GEZ

Nicht gerade zimperlich und geschmackvoll wirbt die GEZ für ihren Gebühreneinzug und ihre Daseinsberechtigung.
Da werden in Fernsehspots Schwarzseher mit Schwerverbrechern gleichgesetzt oder es wird versucht Schwarzseher mit Hilfe eines Sektenpredigers zu bekehren. Alles in Allem doch sehr geschmacklos und auch beleidigend. Die GEZ sollte doch mal besser mit den Vorzügen ihrer „Produkte“ und ihren „Leistungen“ werben, anstatt mit Plakaten zu werben, die schon in die Richtung von Rassendiskriminierung gehen.

Keine Rundfunkgebühren-Befreiung für Autoradio in einem Behindertenfahrzeug

Keine Rundfunkgebühren-Befreiung für Autoradio

Für ein Autoradio in einem Behindertenfahrzeug kann ein Anspruch auf Befreiung von den Rundfunkgebühren bestehen. Das gilt aber nur, wenn die Nutzung des Fahrzeuges eindeutig von der Betreuungsarbeit geprägt ist, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil.

Die Evangelische Diakonissenanstalt in Speyer betreibt eine Werkstatt für Behinderte. Sie begehrte, von den Rundfunkgebühren für ein Autoradio in einem als Behindertenfahrzeug eingesetzten Kleinbus befreit zu werden. Dies begründete sie damit, dass die Fahrten zur Betreuungsarbeit gehörten. Als der Südwestrundfunk die Befreiung ablehnte, kam es zum Rechtsstreit. Das Verwaltungsgericht Neustadt gab in erster Instanz der Diakonissenanstalt recht; das Oberverwaltungsgericht wies deren Klage jetzt jedoch ab. „Keine Rundfunkgebühren-Befreiung für Autoradio in einem Behindertenfahrzeug“ weiterlesen

Rundfunkgebühren nicht für jeden Firmenwagen

VGH Baden-Würtemberg – 2000-03-20 – 2 S 74/99:

Nutzt ein Angestellter seinen PKW im Rahmen eines Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber beruflich, so muß er dafür keine gesonderten Rundfunkgebühren zahlen. Dies soll zumindest dann gelten, wenn der Arbeitgeber nicht gewerblich tätig ist, also keine „selbständige und auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit“ ausübt.

Gebührenbefreiung für Studenten

Urteil des Verwaltungsgerichtes Göttingen 2 (AZ: A 2212/98) vom 10.12.1998: Eltern müssen nicht für die Rundfunkgebühren ihrer studierenden Kinder aufkommen. Liegen deren Einkünfte unter einem bestimmten Satz, müssen die Kinder von den Rundfunkgebühren befreit werden. Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied damit zugunsten mehrerer Studenten, die gegen den NDR geklagt hatten, der eine Befreiung mit dem Hinweis abgelehnt hatte, die Eltern seien im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht auch für die Zahlung der Rundfunkgebühren zuständig. Die Gebühr muss normalerweise nur erlassen werden, wenn das Einkommen das 1,5fache des Sozialhilfe-Regelsatzes (zu der Zeit DM 540) zzgl. eines Kaltmietesatzes nicht übersteigt. Der NDR forderte von den Studenten, sie sollten von ihren Eltern eine Aufstockung der Unterstützung bis zur monatlichen Befreiungsgrenze (damals DM 1281,50) verlangen, was die Richter ablehnten. Entscheidend sei nur das tatsächliche Einkommen, das die Eltern mit einer einfachen Erklärung über die Höhe der monatlichen Unterstützung belegen könnten.